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Klienten-Info — Archiv

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Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2003 

Ver­mei­dung der Siche­rungs­steu­er bei aus­län­di­schen Fonds

Durch eine Offen­le­gungs­er­klä­rung bei der Bank kann die Siche­rungs­steu­er von vorn­her­ein ver­mie­den werden. Der Steu­er­pflich­ti­ge darf aber nicht ver­ges­sen in seiner Steu­er­erklä­rung die Fonds­an­tei­le offen­zu­le­gen, da das Finanz­amt von der Bank infor­miert wurde. Erfolgt keine Offen­le­gungs­er­klä­rung, kann die Siche­rungs­steu­er im Zuge der Steu­er­erklä­rung auf die Ein­kom­men­steu­er­schuld ange­rech­net werden. (RZ 7720 ff EStR 2000) 

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