News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Sozi­al­ver­si­che­rung bei Künstlertantiemen

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2003 

Künstler wurden ab 1. Jänner 2001 als neue Selbst­stän­di­ge in die Sozi­al­pflicht­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men. Tan­tie­men, die aus einer künst­le­ri­schen Tätig­keit vor dem Jahre 2001 stammen und erst später zuflie­ßen, lösen keine Bei­trags­pflicht aus. Da dieser Umstand aus dem Steu­er­be­scheid, welcher der Ver­si­che­rungs­an­stalt vorliegt, nicht ersicht­lich ist, muss er der Ver­si­che­rungs­an­stalt für Zwecke der Bei­trags­be­rech­nung geson­dert mit­ge­teilt werden.

Bild: © Africa Studio — Fotolia