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Klienten-Info — Archiv

Ände­run­gen bei der Sozi­al­ver­si­che­rung ab 2004

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2004 

Bei­trags­recht

:: Erhöhung der Kran­ken­ver­si­che­rung für Pen­sio­nis­ten
Der Bei­trags­satz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst gering­fü­gi­ger Pen­si­ons­er­hö­hung wird es in vielen Fällen infolge Steu­er­be­las­tung und Erhöhung der Sozi­al­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se zu gerin­ge­ren Net­t­o­pen­sio­nen kommen. 

:: Ein­heit­li­cher Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trags­satz
Für Arbeiter und Ange­stell­te wird der ein­heit­li­che Bei­trags­satz mit 7,3 % fest­ge­setzt. Damit kommt es bei Arbei­tern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Ange­stell­ten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte.
Bei freien Dienst­ver­trä­gen erfolgt die Anhebung auf 6,9%.

:: Kran­ken­ver­si­che­rungs­zu­satz­bei­trag für Freizeitunfälle

Der aus­schließ­lich vom Dienst­neh­mer zu tragende Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trag beträgt 0,1% der Beitragsgrundlage. 

:: Über­sicht Krankenversicherungs-Beiträge

  DN-Anteil DG-Anteil Summe
Ange­stell­te
3,7%
3,7%
7,4%
Arbeiter
3,9%
3,5%
7,4%
Freie Dienst­neh­mer
3,55%
3,45%
7,0%

:: Bei­trags­ent­las­tun­gen für ältere Arbeitnehmer

  • UV-Beitrag entfällt ab Voll­endung des 60. Lebensjahres.
  • AlV-Beitrag wird ab Voll­endung des 56. Lebens­jah­res bei Frauen und des 58. Lebens­jah­res bei Männern aus Mitteln der Arbeits­markt­po­li­tik getragen und entfällt ab Voll­endung des 60. Lebens­jah­res zur Gänze.
  • IESG-Zuschlag entfällt ab Errei­chen des Min­dest­al­ters für die Alters­pen­si­on. (derzeit 56,5 Jahre bei Frauen [stu­fen­wei­se Anhebung ab 1. Juli 2004

    Bild: © press­mas­ter — Fotolia