News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Steu­er­li­che Ände­run­gen bei Ver­mie­tung und Verpachtung

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Februar 2004 

:: Zeit­li­che Prä­zi­sie­rung der 25 %-Grenze bei Instandsetzungsaufwand

Die RZ 6463 EStR 2000 qua­li­fi­ziert einen Instand­set­zungs­auf­wand als wesent­li­che Erhöhung des Nut­zungs­wer­tes, die dann gegeben ist, wenn unselbst­stän­di­ge Gebäu­de­tei­le zu mehr als 25 % aus­ge­tauscht werden. Laut Ein­kom­men­steu­er­pro­to­koll 2003 ist die 25 %-Grenze grund­sätz­lich jah­res­be­zo­gen zu ver­ste­hen. Steht aber bereits vor Beginn der Sanie­rungs­maß­nah­men das gesamte Ausmaß der geplan­ten Sanie­rung fest, hat eine mehr­jäh­ri­ge Betrach­tung zu erfolgen. Handelt es sich nach diesen Kri­te­ri­en um einen Instand­set­zungs­auf­wand, ist gemäß § 28 Abs. 2 EStG dieser gleich­mä­ßig auf 10 Jahre verteilt abzusetzen.

:: Änderung bei der Umsatz­steu­er für Wär­me­lie­fe­run­gen
Die UST für Wär­me­lie­fe­run­gen unter­liegt dem 20%igen Nor­mal­steu­er­satz. Unter den Wär­me­be­griff fallen neben den eigent­li­chen Ener­gie­kos­ten (z.B. Kohle, Heizöl, Gas, Strom etc.) auch die Wartung, Instand­hal­tung und tech­ni­sche Betreu­ung der Heiz­an­la­ge sowie laut RZ 1196 UStR 2000 auch die antei­li­gen Kosten für die Anlagen, wobei für die Amor­ti­sa­ti­on min­des­tens 20 Jahre anzu­set­zen sind. Laut höchst­ge­richt­li­cher Recht­spre­chung erfolgte eine Klar­stel­lung bezüg­lich der Abschrei­bung der Heiz­an­la­ge und der Finan­zie­rungs­kos­ten für deren Anschaf­fung, wonach diese nicht zum Entgelt für die Wär­me­lie­fe­rung zählen.

Bild: © gmg9130 — Fotolia