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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Kin­der­be­treu­ungs­geld für Mehrlingsgeburten

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2004 

Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kin­der­be­treu­ungs­geld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehr­lings­ge­bur­ten erhöht. Gleich­zei­tig wurde die Zuver­dienst­gren­ze für den Zuschuss zum Kin­der­be­treu­ungs­geld auf € 5.200,- angehoben.

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia