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Klienten-Info — Archiv

Ein­künf­te aus Ver­mie­tung bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2005 

Werden Ein­künf­te aus Ver­mie­tung z.B. für die Anbrin­gung eines Handy-Mastes oder einer ehe­ma­li­gen Haus­be­sor­ger­woh­nung erzielt, so wird nicht die Gemein­schaft, sondern der einzelne Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ein­kom­men­steu­er­pflich­tig, während für die Umsatz­steu­er die Gemein­schaft Steu­er­sub­jekt ist. Die Ein­künf­te sind aber nicht ein­heit­lich und geson­dert fest­zu­stel­len, wenn hin­sicht­lich aller Grund­stücks­an­tei­le Woh­nungs­ei­gen­tum besteht (Rz 6410a EStR). Der Haus­ver­wal­ter hat vielmehr bei der Jah­res­ab­rech­nung die auf den ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ent­fal­len­den Ein­künf­te geson­dert aus­zu­wei­sen und auf die Steu­er­pflicht auf­merk­sam zu machen. Werden diese Ein­künf­te mit dem Wohngeld saldiert, stellen sie eine Ein­kom­mens­ver­wen­dung dar und ändern nichts an der Steu­er­pflicht. Hat der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer aus­schließ­lich Ein­künf­te aus nicht selb­stän­di­ger Tätig­keit oder Pen­si­ons­ein­künf­te, unter­bleibt die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rungs­pflicht, wenn die antei­li­gen Miet­ein­künf­te unter € 730,- p.a. bleiben.

Bild: © kim — Fotolia