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Klienten-Info — Archiv

Service-Entgelt für E‑Card ab 15. November 2005 für 2006

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2005 

Im November 2005 fällt erstmals dieses Entgelt in der Höhe von € 10,- fürden Ver­si­cher­ten an.

:: Maß­nah­men des Dienstnehmers

  • Zum Stichtag 15. November 2005 ist zu prüfen, ob die Dienst­neh­mer mit­ver­si­cher­te Ehepartner/Lebensgefährten haben.
  • Bis 7. Dezember 2005 sind mittels Formular „Meldung des Service-Entgelts“ (erhält­lich unter www.ooegkk.at) die Entgelte bekannt zu geben.

:: Bei­trags­vor­schrei­bung

Das gemel­de­te Service-Entgelt wird mit der Bei­trags­vor­schrei­bung für November vorgeschrieben.

:: Selb­stab­rech­ner

Diese haben das Entgelt mit der Bei­trags­vor­schrei­bung November 2005 zu melden und mit den übrigen Bei­trä­gen für November bis spä­tes­tens 15. Dezember 2005 zu zahlen.

:: Befrei­un­gen

Befreit sind Arbeit­neh­mer, die bisher von der Kran­ken­schein­ge­bühr befreit waren, oder ein anderer Arbeit­ge­ber die Gebühr einhebt. Den Nachweis hiefür hat der Dienst­neh­mer zu erbrin­gen. Weiters sind Kinder und gering­fü­gig Beschäf­tig­te befreit.

:: Steu­er­li­che Qualifikation

Das Service-Entgelt mindert die Lohn­steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge des lau­fen­den Bezuges, da es sich um einen Pflicht­bei­trag handelt. Außer­halb eines Dienst­ver­hält­nis­ses kann es als Wer­bungs­kos­ten im Ver­an­la­gungs­weg — ohne Anrech­nung auf den Pausch­be­trag — geltend gemacht werden.

Bild: © Pho­to­gra­phy­ByMK — Fotolia