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Klienten-Info — Archiv

Nach­trä­ge zur Klienten-Info 1/2006

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2006 

Zu Pkt. 3.6 Lohnpfändung

Das dort ange­führ­te absolute Exis­tenz­mi­ni­mum (€ 345,- / € 80,50,- / € 11,50) gilt bei Zusam­men­rech­nung von Ansprü­chen auf Geld- und Sach­leis­tun­gen. Bei Erhalt von Son­der­zah­lun­gen beträgt es € 690,- p.m., € 161,- pro Woche und € 23,- pro Tag. Besteht kein Anspruch auf Son­der­zah­lun­gen: € 805,- p.m., € 187,- pro Woche und € 26,- pro Tag. Pro uner­halts­be­rech­tig­ter Person (bis maximal 5 Personen) kommt es zu einer Erhöhung dieser Beträge. 

Zu UmgrStG

Der Zusam­men­hang zwischen Wirt­schafts­gut und Fremd­ka­pi­tal entfällt, wenn das Wirt­schafts­gut am Ein­brin­gungs­stich­tag bereits länger als 7 Wirt­schafts­jah­re durch­ge­hend zum Anla­ge­ver­mö­gen gehört hat. 

Bild: © Paul Bodea — Fotolia