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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Kombi-Lohn ab 1. Februar 2006

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2006 

§ 34a AMSG sieht eine För­de­rung zur Beschäf­ti­gungs­auf­nah­me von länger als 1 Jahr beschäf­ti­gungs­lo­sen Personen unter 25 sowie über 45 Jahren im Nied­rig­lohn­sek­tor in Form von Bei­hil­fen vor und zwar für:

  • Arbeit­neh­mer: Die Hälfte des Arbeits­lo­sen­gel­des oder der Not­stands­hil­fe wird zum Brut­to­be­zug aus der neuen Beschäf­ti­gung bis maximal € 1.000,- für 1 Jahr lang aufgestockt.
  • Arbeit­ge­ber: Dieser erhält einen Zuschuss in der Höhe von 15% des Bruttolohnes. 

Bild: © rangizzz — Fotolia