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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Verkauf einer im Schei­dungs­ver­fah­ren zuge­spro­che­nen Wohnung ist kein Spekulationsgeschäft

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

März 2006 

Eine für den Steu­er­pflich­ti­gen positive Klar­stel­lung hat sich im ESt-Pro­to­koll 2005 betref­fend Spe­ku­la­ti­ons­tat­be­stand von im Zuge eines Schei­dungs­ver­fah­rens zuge­spro­che­nem Vermögen ergeben: Wird im Wege des Schei­dungs­ver­fah­rens eine bisher im Allein­ei­gen­tum des einen Ehe­part­ner stehende Wohnung dem anderen Ehe­part­ner zuge­spro­chen, so ist dies steu­er­lich als Natur­altei­lung zu werten (weder Anschaf­fungs- noch Ver­äu­ße­rungs­vor­gang). Der Ehe­part­ner, dem die Wohnung zuge­spro­chen wurde, kann daher diese steu­er­frei ver­kau­fen, wenn seit der ursprüng­li­chen Anschaf­fung der Wohnung ins­ge­samt mehr als 10 Jahre ver­gan­gen sind (Aus­nah­me­fäl­le: 2 Jahre gemel­de­ter Haupt­wohn­sitz; selbst erstell­te Gebäude auf Grund­stück). Der neue Eigen­tü­mer muss somit nicht nochmals 10 Jahre auf einen steu­er­frei­en Verkauf warten.

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia