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Infolge Änderung der Mehr­fach­ver­si­che­rung (Wegfall der Höher­ver­si­che­rung) — Antrag auf Bei­trags­rück­erstat­tung ab 2006


April 2006 

Seit 2005 führen Beiträge bei Mehr­fach­ver­si­che­run­gen, welche die Höchst­bei­trags­grund­la­ge über­stei­gen, nicht mehr zu einer Höher­ver­si­che­rung, wenn nicht die Rück­erstat­tung bean­tragt wurde. Die Über­schrei­tungs­be­trä­ge werden spä­tes­tens bei Pen­si­ons­an­tritt zurück­be­zahlt, wenn nicht früher ein Rück­zah­lungs­an­trag gestellt wurde. Wer also früher zu seinem Geld kommen möchte, kann ab 2006 — begin­nend mit dem Über­schrei­tungs­be­trag 2005 — diesen Antrag stellen. Dabei werden ASVG-Pen­si­ons­bei­trä­ge zur Hälfte mit 11,4% und GSVG‑, FSVG- bzw. BSVG-Beiträge zur Gänze (15,2%, 20% bzw. 14,75%) erstat­tet. Bei späterer Erstat­tung kommt es zur Auf­wer­tung dieser Beiträge.
Keine Ände­run­gen gibt es bei der Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Bei­trags­rück­erstat­tung erfolgt mit 4% inner­halb der 3‑jährigen Antrags­frist.
Zwecks Ver­mei­dung der Bei­trags­ent­rich­tung über die Höchst­bei­trags­grund­la­ge hinaus, ist ein Antrag auf Dif­fe­renz­vor­schrei­bung zu emp­feh­len, womit man sich die Über­schrei­tungs­be­trä­ge gleich erspart.

Bild: © pho­to­Gra­pHie — Fotolia