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Klienten-Info — Archiv

15. April: Neue Mel­de­pflich­ten für grenz­über­schrei­ten­de Dienstleistungen

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2006 

Mit 1. Januar 2006 wurde das Mel­de­sys­tem für die öster­rei­chi­sche Zah­lungs­bi­lanz umge­stellt. Unter­neh­men müssen nun grenz­über­schrei­ten­de Dienst­leis­tun­gen an die Bun­des­an­stalt Sta­tis­tik Öster­reich melden. (Mel­de­ver­ord­nung ZABIL 1/2005)

Grenz­über­schrei­ten­de Dienstleistung

Grenz­über­schrei­tend ist eine Dienst­leis­tung dann, wenn ein Ver­trags­part­ner seinen Sitz im Inland und der andere im Ausland hat bzw. eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on oder eine diplo­ma­ti­sche Ein­rich­tung ist. Ein­zu­be­zie­hen sind auch grenz­über­schrei­ten­de Dienst­leis­tun­gen inner­halb eines Konzerns.

Dienst­leis­tun­gen im Sinne dieser Erhebung sind:

  • Transportleistungen
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­leis­tun­gen
  • Bau­leis­tun­gen
  • Ver­si­che­rungs­dienst­leis­tun­gen
  • Finanz­dienst­leis­tun­gen
  • EDV- und Informationsdienstleistungen
  • Patente und Lizenzen
  • Sonstige unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Dienst­leis­tun­gen (inkl. Transithandelsverträge)
  • Dienst­leis­tun­gen für per­sön­li­che Zwecke, Kultur und Freizeit
  • Per­so­nal­auf­wand für Arbeit­neh­me­rIn­nen, die in Öster­reich keinen Haupt­wohn­sitz haben
  • Laufende Über­tra­gun­gen

Bei­spie­le:
Sonstige unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Dienst­leis­tun­gen:
Export (Erlös): Ein österr. Rechts­an­walt vertritt einen ausl. Klienten bei österr. Behörden.
Import (Aufwand): Ein österr. Hotelier bringt Wer­be­ein­schal­tun­gen direkt in Deutschland.

Bau­leis­tun­gen:
Export (Erlös): Ein österr. Bau­un­ter­neh­men errich­tet ein Gebäude für einen deut­schen Auf­trag­ge­ber in München.
Import (Aufwand): Ein ausl. Bau­un­ter­neh­men errich­tet für einen österr. Auf­trag­ge­ber ein Gebäude in Wien.

Mel­de­pflicht

Wurden die Schwel­len­wer­te für grenz­über­schrei­ten­de Dienst­leis­tun­gen im vor­an­ge­gan­ge­nen Kalen­dar­jahr über­schrit­ten, besteht eine Mel­de­pflicht für alle Mel­de­pe­ri­oden (Quartale) des Berichts­jah­res. Wurde der Schwel­len­wert im ver­gan­ge­nen Jahr unter­schrit­ten jedoch im Laufe des Berichts­jah­res erreicht oder über­schrit­ten, besteht ab dem Quartal des Errei­chens die Mel­de­ver­pflich­tung.
Sofern Sie noch keine Unter­la­gen zuge­sandt bekommen haben, erhalten Sie diese unter www.netquest.at bzw. Tel: 01/71128–7546.

Schwel­len­wer­te

Der gesetz­lich defi­nier­te Schwel­len­wert liegt abhängig vom Wirt­schafts­be­reich des Unter­neh­mens bei € 200.000 oder € 50.000. (exkl. USt., ganze EURO, unter Abzug von Skonti und sons­ti­gen Nachlässen)

Fristen

Die Meldung hat geglie­dert nach Ländern bzw. nach Art der Dienst­leis­tung vier­tel­jähr­lich und jährlich zu erfolgen. Die Mel­dun­gen sind spä­tes­tens 15 Tage nach Quar­tals­en­de abzu­ge­ben (somit erst­ma­lig bis zum 15. April), Jah­res­mel­dun­gen sind bis zum 15. Februar des Fol­ge­jah­res zu erstatten.

Gesetz­li­che Regelung

Werden Aus­künf­te nicht voll­stän­dig, frist­ge­recht oder wis­sent­lich unrich­tig gemacht, kann die Nicht­er­fül­lung der Mel­de­vor­schrif­ten als Ver­wal­tungs­über­tre­tung mit einer Geld­stra­fe bis zu € 5.000 geahndet werden.

Bild: © dusk — Fotolia