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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Feri­en­job und Beihilfenerhalt

Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Bei­hil­fen zu verlieren:

:: Fami­li­en­bei­hil­fe

  • Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbe­schränk­ter Höhe dazuverdienen.
  • Kinder über 18 Jahren: Über­steigt ihr Ein­kom­men pro Jahr € 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug € 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleich­gül­tig ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.

:: Stu­die­ren­de Eltern

  • Stu­di­en­bei­hil­fe: Die jähr­li­che Ein­kom­mens­gren­ze beträgt € 5.814,-, bei aus­schließ­lich nicht selb­stän­di­ger Tätig­keit € 7.195,- und erhöht sich pro unter­halts­be­rech­tig­tem Kind um € 2.762,- bis € 4.216,- je nach Alter des Kindes.
  • Kin­der­be­treu­ungs­geld: Wird die Zuver­dienst­gren­ze von € 14.600,- p.a. von einem Eltern­teil über­stie­gen, entfällt es, wenn die Tole­ranz­gren­ze von 15% über­schrit­ten wird.

Bild: © Fineas — Fotolia