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Klienten-Info — Archiv

Aus­wir­kung der deut­schen USt-Erhöhung ab 2007 auf Österreich

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2007 

Die Erhöhung des deut­schen USt-Nor­mal­steu­er­sat­zes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für öster­rei­chi­sche Kon­su­men­ten und Unter­neh­men wie folgt aus:

:: Kon­su­men­ten

Infolge Anwen­dung des Ursprung­land­prin­zipes haben sie die erhöhte Umsatz­steu­er von 19% zu ent­rich­ten. Keine Änderung tritt beim Erwerb von Autos und Motor­rä­dern ein, da in diesem Fall das Bestim­mungs­land­prin­zip anzu­wen­den ist und wei­ter­hin die öster­rei­chi­sche USt mit 20% fällig wird. 

:: Unter­neh­men

Liegt kein inner­ge­mein­schaft­li­cher Erwerb lt. Art. 1 Abs. 4 UStG vor, gilt das gleiche wie für Kon­su­men­ten. Davon sind betrof­fen: Umsatz­steu­er­be­frei­te Unter­neh­mer (z.B. Ärzte, Klein­un­ter­neh­mer), welche die Erwerbs­schwel­le von € 11.000,- nicht über­schrei­ten, in welche der Erwerb neuer Fahr­zeu­ge und ver­brauch­steu­er­pflich­ti­ge Waren aber nicht ein­zu­be­zie­hen sind. In Deutsch­land regis­trier­te ust-pflich­ti­ge Unter­neh­men haben Umstel­lungs­be­darf. Für Rech­nun­gen ab 2007 ist der erhöhte USt-Steu­er­satz von 19% anzu­set­zen. Ist die Ver­fü­gungs­macht aller­dings noch 2006 über­ge­gan­gen ist mit 16% zu fak­tu­rie­ren. Für 2006 erhal­te­ne Anzah­lun­gen auf Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen im Jahre 2007 ist aber die erhöhte USt nach zu verrechnen

Bild: © fischer-cg.de — Fotolia