News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Auf­zeich­nung von Schwer­ar­beits­zei­ten ab 2007

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2007 

:: In der ab 1. Jänner 2007 gel­ten­den Schwer­ar­beits­ver­ord­nung (SchAVO) sind folgende Mel­de­vor­schrif­ten vorgesehen:

  • Für Dienst­neh­mer obliegt die Mel­de­pflicht dem Dienst­ge­ber nach § 41 ASVG; Selb­stän­di­ge (GSVG, FSVG, BSVG) haben diese Meldung selbst zu erstatten.
  • Folgende Daten sind für Männer über dem 40. Lebens­jahr und Frauen über dem 35. Lebens­jahr geson­dert zu melden:
    • Beson­ders belas­ten­de Tätig­keit i.S. § 1 SchAV
    • Name und Ver­si­che­rungs­num­mer dieser Person
    • Dauer dieser Tätigkeit
  • Zeit­punkt der Meldung ist jeweils Ende Februar des Fol­ge­jah­res. Für 2007 demnach spä­tes­tens der 29. Februar 2008.

:: Für die Auf­zeich­nung enthält die Dienst­ge­ber­in­for­ma­ti­on der GKK die Emp­feh­lung, die ent­spre­chen­den Auf­zeich­nun­gen schon während des lau­fen­den Jahres (erstmals also 2007) zu führen, um der Mel­de­ver­pflich­tung zeit­ge­recht 2008 nach­kom­men zu können. 

:: Was unter Schwer­ar­beit fällt ist in der Dienst­ge­ber-Info www.sozialversicherung.at im Detail erläu­tert, wobei in der Liste 1 (Männer) 70, in der Liste 2 (Frauen) 48 Berufs­ar­ten ange­führt sind.

:: Die Schwer­ar­beits­pen­si­on steht frü­hes­tens ab dem 1. Jänner 2007 nach Voll­endung des 60. Lebens­jahr mit 540 Ver­si­che­rungs­mo­na­ten (45 Jahre) und min­des­tens 120 Monaten Schwer­ar­beit in den letzten 240 Monaten vor dem Pen­si­ons­stich­tag zu. Ferner darf am Pen­si­ons­stich­tag keine pflicht­ver­si­cher­te Erwerbs­tä­tig­keit ausgeübt, sowie die monat­li­che Gering­fü­gig­keits­gren­ze (2007: € 341,16) nicht über­schrit­ten werden. Bei Beamten genügen 42 Ver­si­che­rungs­jah­re (504 Monate), mit der Begrün­dung, dass ein öffent­li­ches Dienst­ver­hält­nis erst mit 18 Jahren begonnen werden kann.

Bild: © John Hurst — Fotolia