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Klienten-Info — Archiv

Kos­ten­er­sät­ze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

März 2007 

:: Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht

Gem. § 49 Abs. 3 Z 20 ASVG ist der Ersatz der tat­säch­li­chen Kosten für Fahrten der Dienst­neh­mer zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te sozi­al­ver­si­che­rungs­frei.
Die Höhe dieser Beträge ist lt. Info der NÖ GKK wie folgt zu ermitteln:

  • Bei tat­säch­li­cher Benut­zung des Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tels sind es die Kosten der Jahres- oder Monatskarte.
  • Wird kein Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tel benutzt, obwohl es eines gibt, sind die Kosten bei der ÖBB, Post etc. zu erfragen.
  • Verkehrt kein Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tel, oder ist dieses nicht zumutbar, kann ein Fix­be­trag von € 0,09 pro Stra­ßen­ki­lo­me­ter her­an­ge­zo­gen werden.

Son­der­fäl­le:

  • Der Dienst­neh­mer erwirbt eine Monats­kar­te, der Dienst­ge­ber ersetzt aber nur die bil­li­ge­re Jah­res­kar­te. Für die Bei­trags­frei­heit kommt es darauf an, welche Kosten dem Dienst­neh­mer tat­säch­lich erwach­sen und in welcher Höhe sie vom Dienst­ge­ber tat­säch­lich ersetzt werden (lt. Kol­lek­tiv­ver­trag, Betriebs­ver­ein­ba­rung, Arbeits­ver­trag etc.). Wird aus arbeits­recht­li­chen Gründen nur die kos­ten­güns­ti­ge­re Jah­res­kar­te ersetzt, ist nur diese beitragsfrei.
  • Fahrt­kos­ten­ver­gü­tun­gen, die über die tat­säch­li­chen Kosten hin­aus­ge­hen, sind bei­trags­pflich­tig. Schafft sich der Dienst­neh­mer z.B. eine Jah­res­kar­te mit Auf­zah­lung für zusätz­li­che private Stadt­fahr­ten (Netz­kar­te) an, sind die vom Dienst­ge­ber über­nom­me­nen Zusatz­kos­ten beitragspflichtig.

Doku­men­ta­ti­ons­pflicht: Die tat­säch­li­chen Fahrt­kos­ten sind durch Auf­be­wah­rung von den Belegen (Jahres- oder Monats­kar­ten) nachzuweisen.

:: Steu­er­recht

Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind mit dem im Tarif ver­an­ker­ten Ver­kehrs­ab­setz­be­trag und dem Pend­ler­pau­scha­le aus­nahms­los die Fahrt­kos­ten ein­schließ­lich der Gara­gie­rungs­kos­ten des Dienst­neh­mers zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te abge­gol­ten. Kos­ten­er­sät­ze für Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tel (gleich­gül­tig ob bei­trags­frei oder ‑pflich­tig) unter­lie­gen der LSt, DB/DZ und KommSt.

Bild: © Paul Bodea — Fotolia