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Klienten-Info — Archiv

Auf­tei­lung der Pen­si­ons­ver­si­che­rungs — Bei­trags­grund­la­gen für die Zeit der Kindererziehung

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2007 

Seit 1. Jänner 2005 können Eltern das soge­nann­te Pen­si­ons­split­ting in fol­gen­den Fällen in Anspruch nehmen:

  • Das Kind ist nach dem 31. Dezember 2004 geboren und unter 7 Jahre alt.
  • Beide Eltern waren am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt.
  • Keiner der Eltern­tei­le hat bereits einen Pen­si­ons­an­spruch erworben.
  • Unter die Begüns­ti­gung fallen auch Stief‑, Wahl- und Pfle­ge­el­tern unab­hän­gig ob ver­hei­ra­tet oder nicht.

:: Prak­ti­sche Durchführung

  • Ab 2007 werden dem nicht erwerbs­tä­ti­gen Eltern­teil für die Dauer von 48 Ver­si­che­rungs­mo­na­ten je € 1.350,- auf seinem Pen­si­ons­kon­to als Bei­trags­grund­la­ge gutgeschrieben.
  • Verdient der andere Eltern­teil mehr als € 1.350,-, so kann er bis zu 50% seiner monat­li­chen Bei­trags­grund­la­ge von seinem Pen­si­ons­kon­to auf den nicht erwerbs­tä­ti­gen Eltern­teil über­tra­gen lassen, wobei beim begüns­tig­ten Eltern­teil die monat­li­che Höchst­bei­trags­grund­la­ge (2007: € 3.840,-) nicht über­schrit­ten werden darf.

:: Formelle Vor­aus­set­zun­gen

  • Der Antrag ist bei jener PVA zu stellen, die für die Pension des abtre­ten­den Eltern­tei­les zustän­dig ist.
  • Die Antrags­frist läuft bis zur Voll­endung des 7. Lebens­jah­res des Kindes.
  • Der Abschluss der Ver­ein­ba­rung über die Bei­trags­grund­la­gen­ab­tre­tung kann später nicht mehr wider­ru­fen werden.

:: Schluss­fol­ge­rung

Mit dieser Maßnahme können Eltern den Bei­trags­grund­la­gen-Abfall für Kalen­der­jah­re, in denen Kin­der­er­zie­hungs­mo­na­te bestehen, unter­ein­an­der aus­glei­chen, um die Min­de­rung der künf­ti­gen Pen­si­ons­hö­he für den nicht erwerbs­tä­ti­gen Partner zu ver­mei­den. Die Über­tra­gung des Bei­trags­grund­la­gen­an­teils ändert nichts am Lohn­ge­fü­ge des Übertragenden.

Bild: © Fineas — Fotolia