News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Der Dienst­rei­se­be­griff vor der gesetz­li­chen Neudefinition

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2007 

Wie bereits wie­der­holt in der Klienten-Info (9.2005, 4 und 8.2006) zu den unter­schied­li­chen steu­er­li­chen Rei­se­be­grif­fen dar­ge­stellt, ist nun aufgrund des VfGH v. 22.6.2006, G 147/05 der Gesetz­ge­ber gefor­dert, den Dienst­rei­se­be­griff ver­fas­sungs­kon­form zu gestal­ten. Dessen Erwei­te­rung auf lohn­ge­stal­ten­de Vor­schrif­ten wurde nämlich mit Wirkung ab 31. Dezember 2007 auf­ge­ho­ben. Der Gesetz­ge­ber ist nunmehr gefor­dert eine Rei­se­kos­ten­re­ge­lung zu schaffen, die für alle Steu­er­pflich­ti­gen gleiches Recht bringt, was derzeit leider noch in weiteren Fällen nicht zutrifft, wie aus fol­gen­den Bei­spie­len ersicht­lich ist:

  • Min­dest­ent­fer­nung: Während bei Berufs- und Geschäfts­rei­sen eine Min­dest­ent­fer­nung (25 Km) erfor­der­lich ist, reicht bei der Dienst­rei­se das Ver­las­sen des Dienst­or­tes aus (Reise um die Ecke genügt!)
  • Rei­se­dau­er: Bei der Geschäfts­rei­se kann der Selb­stän­di­ge das Taggeld nur geltend machen, wenn eine Näch­ti­gung erfor­der­lich ist. Bei der Dienst­rei­se erfolgt davon unab­hän­gig die Ali­quo­tie­rung nach Stunden.
  • Mit­tel­punkt der Tätig­keit: Während bei Dienst- und Berufs­rei­sen ein “neuer” Mit­tel­punkt (bei Ein­satz­dau­er über eine Woche) entsteht, sind bei Geschäfts­rei­sen mehrere Mit­tel­punk­te möglich.
  • 30.000 Km-Grenze: Diese gilt für Berufs- und Geschäfts­rei­sen, während der Fiskus — entgegen der VwGH-Recht­spre­chung — die Über­schrei­tung bei Dienst­rei­sen toleriert.
  • Bil­dungs­rei­se: Bei einer Min­dest­ent­fer­nung von 25 Km bis 5 Tage sind pau­scha­le Tages- und Näch­ti­gungs­gel­der steu­er­frei. Bei Abrech­nung der Näch­ti­gung nach Beleg können max. € 81,45 im Inland ver­rech­net werden.
  • Ver­eins­tä­tig­kei­ten: Die Rei­se­kos­ten­er­sät­ze für Funk­tio­nä­re sind in den Ver­eins­richt­li­ni­en — abwei­chend vom EStG — geregelt. Näch­ti­gungs­gel­der sind z.B. nicht vor­ge­se­hen, dafür soge­nann­te Rei­se­kos­ten­aus­glei­che. Für Dienst­neh­mer gelten ab 2006 — was für 2 Jahre davor nicht der Fall war — wieder die Bestim­mun­gen des EStG, wobei aber kein Mit­tel­punkt der Tätig­keit begrün­det wird, wenn die Reise über eine Woche dauert. Der Sportler als Dienst­neh­mer, befindet sich daher immer auf Dienst­rei­se, auch wenn er jeden Tag am gleichen Platz trai­niert und genießt die steu­er­frei­en Diäten.

Abschlie­ßend sei daher die Hoffnung aus­ge­spro­chen, dass es dem Gesetz­ge­ber gelingt die unter­schied­li­chen steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­be­grif­fe mög­lichst zu ver­ein­heit­li­chen, diver­gie­ren­de Inter­es­sen unter einen Hut zu bringen, sowie Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung und gleiches Recht für alle zu schaffen.

Bild: © Ljupco Smo­kov­ski — Fotolia