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Klienten-Info — Archiv

Steu­er­li­che Neue­run­gen durch das Bud­get­be­gleit­ge­setz 2007

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Juli 2007 

I. Mit Wirkung ab 1. Juli 2007

:: Pend­ler­pau­scha­le um 10% höher

Kleines Pend­ler­pau­scha­le (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007
20 — 40 km 495,- 546,-
40 — 60 km 981,- 1.080,-
über 60 km 1.467,- 1.614,-
Großes Pend­ler­pau­scha­le (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007
2 — 20 km 270,- 297,-
20 — 40 km 1.071,- 1.179,-
40 — 60 km 1.863,- 2.052,-
Über 60 km 2.664,- 2.931,-

Pend­ler­zu­schlag:

Besteht Anspruch auf das Pend­ler­pau­scha­le und pro­fi­tiert der Arbeit­neh­mer davon nicht, weil sein Ein­kom­men unter der Besteue­rungs­gren­ze liegt, erhält er eine Gut­schrift von höchs­tens € 200,- im Wege einer Steu­er­ver­an­la­gung. Wirksam wird diese aber erst und nur für die Jahre 2008 und 2009.

:: Deckungs­ver­pflich­tung für Pensionsrückstellungen

Ab Beginn der Wirt­schafts­jah­re, die nach dem 30. Juni 2007 beginnen, besteht wieder eine Deckungs­ver­pflich­tung. Für vom Kalen­der­jahr abwei­chen­de Wirt­schafts­jah­re somit erstmals zum 30. Juni 2008, für Kalen­der­jah­re frü­hes­tens zum 31. Dezember 2008. Sie beträgt 50% des Rück­stel­lungs­be­tra­ges am Schluss des vor­an­ge­gan­ge­nen Wirt­schafts­jah­res. Zur Deckung dienen bestimm­te Wert­pa­pie­re sowie Ansprü­che aus Rück­de­ckungs­ver­si­che­run­gen. Der Gewinn­zu­schlag bei feh­len­der Deckung beträgt nunmehr 30% (bisher 60%). Der zwan­zig­jäh­ri­ge Auf­sto­ckungs­zeit­raum kann fort­ge­setzt werden.

:: Erhöhung der Mineralölsteuer

Die Steuer für Benzin wird um 3 Cent, jene für Diesel um 5 Cent pro Liter erhöht.

:: Neue Form der Ausgangsbestätigung

Das UStG aner­kennt nunmehr auch die elek­tro­ni­sche Aus­fuhr­an­zei­ge als Ausfuhrnachweis.

:: Erhöhung der Umsatz­steu­er für Zollausschlussgebiete

In Jungholz und Mit­tel­berg von bisher 16% auf 19%.

:: Reverse Charge System auch für den Schrotthandel

§ 19 Abs. 1c UStG sieht eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung für den Übergang der Steu­er­schuld vom leis­ten­den Unter­neh­mer auf den Leis­tungs­emp­fän­ger vor (Schrott-UStV BGBl. II Nr. 129).

:: Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chung bei der NoVA

Bei den Zulas­sungs­stel­len kommt es infolge Inkraft­tre­tens der Geneh­mi­gungs­da­ten­bank zu einer Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung, weil auch die Finanz­be­hör­de auf diese Daten­bank, die den Typen­schein ersetzt, Zugriff hat. 

II. Sonstige Neuerungen

:: Kein Frei­be­trag für inves­tier­te Gewinne

Bei Mie­ter­in­ves­ti­tio­nen und Wirt­schafts­gü­tern, für die eine For­schungs­prä­mie geltend gemacht wurde.

:: Steu­er­be­güns­ti­gun­gen für Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge und Diensterfindungen

Die zusätz­li­che Sech­s­tel­be­güns­ti­gung gem. § 67 Abs. 1 EStG tritt für der­ar­ti­ge Prämien rück­wir­kend ab 2005 auch bei Ver­an­la­gung von Arbeit­neh­mern in Kraft, wodurch diese auch Grenz­gän­gern zugute kommt.

:: Neuer Steu­er­satz bei Brut­to­be­steue­rung gem. § 99 EStG

Werden Betriebs­aus­ga­ben / Wer­bungs­kos­ten geltend gemacht, ist der Net­to­be­trag mit 35% zu ver­steu­ern. Näheres hiezu in Klienten-Info Mai 2007.

:: Steu­er­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on von For­de­rungs­ver­zich­ten durch Gesell­schaf­ter von Kapitalgesellschaften

Die Änderung in § 8 Abs. 1 KStG ist dahin­ge­hend zu inter­pre­tie­ren, dass hin­sicht­lich des nicht wert­hal­ti­gen Teils der nach­ge­las­se­nen For­de­rung bei der Gesell­schaft ein steu­er­li­cher Ertrag vorliegt und hin­sicht­lich des wert­hal­ti­gen Teils eine neutrale Einlage gegeben ist. Dies unab­hän­gig davon, ob der ver­zich­ten­de Gesell­schaf­ter eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person ist.

:: Ein­schrän­kung der Buch­füh­rungs­pflicht auf rech­nungs­le­gen­de Genos­sen­schaf­ten ab 2007

Durch die Änderung des § 7 Abs. 3 KStG erfolgt eine Anpas­sung an das UGB. Für Genos­sen­schaf­ten mit Umsätzen von unter € 400.000,- besteht keine Rech­nungs­le­gungs­pflicht und sie gelten nicht mehr als Gewer­be­be­trie­be, können aber mittels Antrag wei­ter­hin als solche behan­delt werden, um even­tu­el­le steu­er­pflich­ti­ge Ent­nah­me­tat­be­stän­de zu vermeiden.

:: Aus für Mit­tel­stands­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten gem. § 6b KStG

Ab 31. Dezember 2007 können keine der­ar­ti­gen Gesell­schaf­ten mehr gegrün­det werden.

:: Ände­run­gen im Gebüh­ren­ge­setz § 33 Tp 5 Abs. 4 Z 2

Mittels Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung können die festen Gebühren im Ausmaß der Infla­ti­ons­ra­te jährlich ange­ho­ben werden. Die Visum­ge­büh­ren für Durchreise‑, Reise- und Sam­mel­vi­sa werden bereits ab 1. Juni 2007 von € 35,- auf € 60,- erhöht. Zusätz­lich zu den bereits bisher gebüh­ren­frei­en urhe­ber­recht­li­chen Werknutzungs‑, Patent‑, Marken- und Mus­ter­li­zenz­ver­trä­gen sind nunmehr rück­wir­kend ab 2002 auch leis­tungs­schutz­recht­li­che Nut­zungs­ver­trä­ge gebüh­ren­frei (Software).

III. Klar­stel­lun­gen

:: Steu­er­frei­heit

Das Alter­teil­zeit­geld wird aus­drück­lich in § 3 Abs. 1 Z 5d EStG ange­führt. Ferner werden die geld­wer­ten Vorteile für Betriebs­ver­an­stal­tun­gen (€ 365,- p.a.) und Sach­zu­wen­dun­gen (€ 186,- p.a.) in § 3 Abs. 1 Z 14 EStG — in der bis­he­ri­gen Höhe — gesetz­lich verankert.

:: Wirk­sam­keits­be­ginn für Spekulationsgeschäfte

Die ab 2007 gel­ten­den Ände­run­gen gem. § 30 Abs. 1 Z 3 EStG für Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te von zu einem Betriebs­ver­mö­gen gehö­ren­des Wirt­schafts­gut, gelten stich­tags­be­zo­gen für nach dem 31. Dezember 2006 abge­schlos­se­ne Vorgänge.

:: Wirkung der „Auf­schub­op­ti­on” nach UGB für die steu­er­li­che Gewinn­ermitt­lung (§ 124b Z 134 EStG)

Trotz Über­schrei­tens der Buch­füh­rungs­gren­zen lt. UGB besteht bis zum Jahre 2010 keine Ver­pflich­tung zur Gewinn­ermitt­lung nach § 5 Abs. 1 EStG. Eine Ein­tra­gung in das Fir­men­buch zwischen 1. Jänner 2007 und 31. Dezember 2009 löst für Gewer­be­trei­ben­de auch keinen Wechsel zur Gewinn­ermitt­lung nach § 5 EStG aus. Wird im Zuge der Pro­to­kol­lie­rung bis 2010 die Gewinn­ermitt­lung nach § 5 aber ange­strebt, kann die Auf­schub­op­ti­on zurück­ge­zo­gen werden. 

:: Zeitlich unbe­grenz­te Abzugs­fä­hig­keit der Anlauf­ver­lus­te bis 2006

Trotz Beschrän­kung der Abzugs­fä­hig­keit von Anlauf­ver­lus­ten von Ein­nah­men-Aus­ga­ben­rech­nern ab 2007 auf die letzten 3 Jahre, bleiben der­ar­ti­ge Verluste bis zum Jahre 2006 zeitlich unbe­grenzt vor­trags­fä­hig (§ 127 b Z 135 EStG). 

:: Steu­er­satz bei Nach­ver­steue­rung des nicht ent­nom­me­nen Gewinnes

Ab 2007 erfolgt die Nach­ver­steue­rung gem. § 11a Abs. 3 EStG mit dem Hälf­te­steu­er­satz des Jahres der Inan­spruch­nah­me der Begüns­ti­gung. Als maß­ge­ben­der halber Durch­schnitt­steu­er­satz ist jeweils jener des zeitlich am wei­tes­ten zurück­lie­gen­den Wirt­schafts­jah­res her­an­zu­zie­hen. Über­steigt der Eigen­ka­pi­tal­ab­bau diesen früheren Eigen­ka­pi­tal­an­stieg, so sind u.U. mehrere — unter­schied­lich hohe — Steu­er­sät­ze inner­halb eines Nach­be­steue­rungs­tat­be­stan­des zu berück­sich­ti­gen. Durch diese Auf­rol­lung ist gewähr­leis­tet, dass genau der in Anspruch genom­me­ne Vorteil aus­ge­gli­chen wird und nur ein posi­ti­ver Steu­er­stun­dungs­ef­fekt eintritt (Rz 6219i EStR spricht von „Ent­för­de­rung”), weil der Nach­be­steue­rungs­be­trag nicht den Gesamt­be­trag der Ein­künf­te erhöht. Wenn die Neu­re­ge­lung güns­ti­ger ist, als die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge, kann für die Mehr­be­las­tung in den Jahren 2005 und 2006 eine Nach­sicht bean­tragt werden. 

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