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Klienten-Info — Archiv

Haupt­wohn­sitz-Steu­er­be­frei­ung bei Betriebsaufgabe

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2007 

:: Ver­wal­tungs­übung

§ 24 Abs. 6 EStG spricht vom “Gebäude”, welches bei Betriebs­auf­ga­be von der Auf­lö­sung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Pri­vat­ver­mö­gen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinn­ermitt­lung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen Behand­lung bei der Gewinn­ermitt­lung nach § 5 EStG. In Rz. 5699 EStR wird fest­ge­hal­ten, dass die Begüns­ti­gung für Grund & Boden nicht gilt.

:: Recht­spre­chung

Der VwGH 14.12.2006, 2005/ 140038 führt dagegen aus:

  • Die Ziel­set­zung der Haupt­wohn­sitz­be­frei­ung sei eine Begüns­ti­gung zur Ver­mei­dung sozialer Härten und umfasst Grund- und Gebäu­de­wert als wirt­schaft­li­che Einheit.
  • Die Befrei­ung betrifft aber nur eine wirt­schaft­li­che Einheit. Werden mehrere Gebäude als Wohnsitz genutzt, so ist davon nur das am stärks­ten als Haupt­wohn­sitz genutzte Gebäude betroffen.

Bild: © kim — Fotolia