News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Neues zur Entgeltfortzahlung

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2007 

:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches

Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeits­jahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei unun­ter­bro­che­ner Fort­dau­er einer arbeits­un­fall­be­ding­ten Arbeitsverhinderung. 

:: Ent­gelt­fort­zah­lung bei Dienst­ge­ber­kün­di­gung, wenn der Kran­ken­stand ins neue Arbeits­jahr reicht

Bei Kün­di­gung während eines Kran­ken­stan­des, deren Frist erst im neuen Arbeits­jahr abläuft, entsteht mit Beginn des neuen Arbeits­jah­res ein neuer Anspruch, soweit der alte Ent­gelt­fort­zah­lungs­an­spruch mit Ablauf des alten Arbeits­jah­res noch nicht erschöpft ist. Eben­falls ab 1. Jänner 2007 wirksam.

:: Zuschuss zur Ent­gelt­fort­zah­lung nur für “echte” Dienstnehmer

Die AUVA leistet an Unter­neh­men, die nicht mehr als 50 Dienst­neh­mer beschäf­ti­gen, einen Zuschuss in der Höhe der halben Ent­gelt­fort­zah­lung. Für die Ermitt­lung der Anzahl der Dienst­neh­mer sind aber die “freien” Dienst­neh­mer nicht mitzurechnen. 

Bild: © NAN — Fotolia