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Klienten-Info — Archiv

Änderung der Zuver­dienst­gren­ze für Fami­li­en­bei­hil­fe und Erhöhung der Geschwisterstaffelung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2008 

Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe besteht für Kinder ab dem 18. Geburts­tag fol­gen­den Kalen­der­jahr nur insofern, als das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men (d.h. Brut­to­ein­kom­men abzgl. Sozi­al­ver­si­che­rung, Son­der­aus­ga­ben, außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen und Frei­be­trä­ge) des Kindes die Zuver­dienst­gren­ze nicht über­steigt. Steu­er­freie Ein­künf­te sowie Lehr­lings­ent­schä­di­gun­gen, Wai­sen­pen­sio­nen und Wai­sen­ver­sor­gungs­ge­nüs­se bleiben unbe­rück­sich­tigt. Diese Grenze lag bisher bei € 8.725 und wird per 1.1.2008 auf € 9.000 ange­ho­ben. Wird die Grenze über­schrit­ten, besteht im gesamten Kalen­der­jahr kein Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe.
Die Höhe der zuste­hen­den Fami­li­en­bei­hil­fe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die folgende Tabelle zeigt die ab 1.1.2008 gültigen monat­li­chen Beträge (€) pro Kind. Bei­hil­fen­be­trag ab dem 4. Kind: Betrag des 1. Kindes erhöht um € 50.

in EUR pro Kind  Bis 2. LJ 3.–9.LJ 10.–18.LJ Ab 19.LJ
1. Kind 105,40 112,70 130,90 152,70
2. Kind 118,20 125,50 143,70 165,50
3. Kind 140,40 147,70 165,90 187,70
4. Kind 155,40 162,70 180,90 202,70

Bild: © gunnar3000 — Fotolia