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Klienten-Info — Archiv

Semi­nar­leis­tun­gen mit 20% Umsatzsteuersatz

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2008 

In der Klienten-Info vom Juni 2007 wurde die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung von Wellness- und Semi­nar­leis­tun­gen dar­ge­stellt und darauf hin­ge­wie­sen, dass der begüns­tig­te Steu­er­satz für Beher­ber­gungs­leis­tun­gen (10%) nicht auf alle damit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen ange­wen­det werden kann. Dies hat der VwGH (2006/15/0161 vom 20.2.2008) nunmehr bestä­tigt. Hote­liers, die sowohl Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten bieten als auch Semi­nar­räu­me zur Ver­fü­gung stellen, haben — sofern ein ein­heit­li­cher Preis dafür berech­net wird — eine Auf­tei­lung zwischen der begüns­tig­ten Beher­ber­gungs­leis­tung und der regulär steu­er­pflich­ti­gen Semi­nar­leis­tung vorzunehmen. 

Bild: © gunnar3000 — Fotolia