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Klienten-Info — Archiv

Bei Dienst­rei­sen erwor­be­ne Bonus­mei­len bei privater Nutzung lohnsteuerpflichtig!

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2008 

In der Ver­gan­gen­heit wurde bereits mehrmals dis­ku­tiert, ob bei Dienst­rei­sen erwor­be­ne Bonus­mei­len, die in weiterer Folge privat genutzt werden können, einen lohn­steu­er­pflich­ti­gen Sach­be­zug dar­stel­len. Im neuen Lohn­steu­er­war­tungs­er­lass (Rz 222) vertritt die Finanz­ver­wal­tung die Auf­fas­sung, dass bei privater Nut­zungs­mög­lich­keit von einem Sach­be­zug aus­zu­ge­hen ist. Die Ver­wen­dung von Bonus­mei­len für dienst­li­che Flüge, also auch bei einem „Upgrading“, führt jedoch nicht zu einem Sachbezug. 

Grund­sätz­lich hat die Bewer­tung dieses im Dienst­ver­hält­nis begrün­de­ten Vorteils mit den üblichen Mit­tel­prei­sen am Ver­brauchs­ort zu erfolgen. Ver­ein­fa­chend kann jedoch der Sach­be­zug mit 1,5% der vom Arbeit­ge­ber getra­ge­nen Auf­wen­dun­gen (sofern diese Bonus­wer­te ver­mit­teln wie z.B. Flüge, Hotel­un­ter­künf­te) ange­nom­men werden. Eine weitere Ver­ein­fa­chung stellt die Mög­lich­keit dar den Vorteil für das gesamte Kalen­der­jahr spä­tes­tens bei der Lohn­ver­rech­nung für Dezember in Summe zu erfassen und abzu­rech­nen. Ein Sach­be­zug muss vom Dienst­ge­ber nicht berück­sich­tigt werden, wenn der Arbeit­neh­mer schrift­lich erklärt, dass er an einem Kun­den­bin­dungs­pro­gramm nicht teil­nimmt bzw. der Arbeit­ge­ber eine private Nutzung untersagt.

Bild: © mapoli-photo — Fotolia