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Klienten-Info — Archiv

Das Alter ist keine (außer­ge­wöhn­li­che) Belastung

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Juni 2009 

In einer jüngst ergan­ge­nen Ent­schei­dung hat der UFS (20.4.2009, GZ RV/0685‑I/08) fest­ge­stellt, dass die Kosten der Unter­brin­gung in einem Alters- oder Pfle­ge­heim keine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung dar­stel­len, wenn die Unter­brin­gung ledig­lich aus Alters­grün­den erfolgt. Eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung kann nur dann vor­lie­gen, wenn Krank­heit, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder beson­de­re Betreu­ungs­be­dürf­tig­keit die Auf­wen­dun­gen ver­ur­sa­chen. In diesem Fall wären neben den tat­säch­li­chen Krank­heits- und Pfle­ge­kos­ten auch die Unter­brin­gungs­kos­ten abzugs­fä­hig. Die Dif­fe­ren­zie­rung zwischen alters­be­ding­ter und krank­heits­be­ding­ter Unter­brin­gung ist aller­dings prak­tisch in vielen Fällen alles andere als einfach und die Über­gän­ge sind fließend. Im gegen­ständ­li­chen Fall wurde eine 93jährige Frau nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt in einem Alters­heim unter­ge­bracht. Da kein Pfle­ge­geld bean­tragt wurde und seitens des Alters­heims der „normale“ Tarif (d.h. ohne Pfle­ge­mehr­auf­wand) ver­rech­net wurde, ist der UFS davon aus­ge­gan­gen, dass der Auf­ent­halt im Alters­heim primär aufgrund des Alters und nicht durch Krank­heit oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bedingt war. 

Bild: © kim — Fotolia