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Klienten-Info — Archiv

Nicht jeder feiert mit — Lohn­steu­er­pflicht für Zuwen­dun­gen anläss­lich von runden Geburtstagen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2009 

Bekann­ter­ma­ßen sind geld­wer­te Vorteile aus der Teil­nah­me an Betriebs­ver­an­stal­tun­gen (z.B. Betriebs­aus­flü­ge, kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen, Weih­nachts­fei­ern) und die dabei emp­fan­ge­nen Sach­zu­wen­dun­gen, soweit die Kosten der Betriebs­ver­an­stal­tun­gen und der Sach­zu­wen­dun­gen ange­mes­sen sind, nicht lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Als ange­mes­sen gilt bei Betriebs­ver­an­stal­tun­gen laut Lohn­steu­er­richt­li­ni­en ein Geldwert von jährlich 365  bzw. bei Sach­zu­wen­dun­gen ein Geldwert von jährlich 186 . Es darf sich bei den Zuwen­dun­gen jedoch nicht um indi­vi­du­el­le Ent­loh­nung handeln. Eine solche sah der UFS jüngst in seiner Ent­schei­dung vom 20.6.2009 (GZ RV/0581‑G/06) aber als gegeben an, wenn an Mit­ar­bei­ter, welche ein Dienst­ju­bi­lä­um feierten oder Prü­fun­gen erfolg­reich ablegten, Rei­se­gut­schei­ne und Gold­du­ka­ten verteilt wurden. Dabei half es auch nichts, dass die Geschen­ke anläss­lich der Weih­nachts­fei­ern über­reicht wurden und sich der Wert der Zuwen­dun­gen auch inner­halb der eingangs genann­ten Ange­mes­sen­heits­gren­zen bewegt hat. Gleiches gilt für Geschen­ke an Mit­ar­bei­ter anläss­lich runder Geburts­ta­ge. Auch hier ging der UFS von einem geld­wer­ten Vorteil aus dem Dienst­ver­hält­nis und somit von Sozi­al­ver­si­che­rungs- wie auch Lohn­steu­er­pflicht aus. 

Bild: © ra2 studio — Fotolia