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Klienten-Info — Archiv

Arbeits­markt­pa­ket II 2009

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2009 

Das von den Sozi­al­part­nern aus­ge­han­del­te Paket sieht eine zusätz­li­che Stützung des Arbeits­mark­tes im Ausmaß von 400 Mio. € bis zum Jahr 2013 vor und behan­delt nach­fol­gen­de Punkte. Neben einer Ein­däm­mung der Arbeits­lo­sen­ra­te wird auch ange­strebt, Arbeit­neh­mer bzw. Arbeit­su­chen­de beim Erwerb zusätz­li­cher Qua­li­fi­ka­tio­nen zu unterstützen.

  • Alters­teil­zeit: Um den Zugang zur Alters­teil­zeit für Neufälle zu erleich­tern, bleibt im Jahr 2010 das Min­dest­zu­gangs­al­ter wie bisher mit 53 Jahren für Frauen und 58 für Männer bestehen. Somit wurde die stu­fen­wei­se Erhöhung um ein Jahr hin­aus­ge­zö­gert. Ab 2011 wird die Alters­gren­ze wieder jährlich um ein halbes Jahr ange­ho­ben. Im Jahr 2014 beträgt das „end­gül­ti­ge“ Zugangs­al­ter schließ­lich 55 bzw. 60 Jahre. Außerdem wird für Neufälle die kon­ti­nu­ier­li­che Arbeits­zeit­re­duk­ti­on gegen­über der Block­zeit­ver­ein­ba­rung (volle Arbeits­leis­tung in der ATZ Auf­bau­pe­ri­ode und gar keine Arbeits­leis­tung in der ATZ Abbau­pha­se) begüns­tigt, da bei der kon­ti­nu­ier­li­chen Reduk­ti­on 90% des zusätz­li­chen Aufwands vom AMS gedeckt werden und beim Block­zeit­mo­dell nur 55%. Der zusätz­li­che Aufwand besteht darin, dass bei­spiels­wei­se bei einer Redu­zie­rung der Arbeits­zeit eines Arbeit­neh­mers um 50%, dieser trotzdem 75% des ursprüng­li­chen Lohnes erhält und die Beiträge für die Sozi­al­ver­si­che­rung wei­ter­hin zu 100% geleis­tet werden müssen.
  • Bil­dungs­ka­renz: seit 1.8.2009 kann eine geför­der­te Bil­dungs­ka­renz bereits bei einer unun­ter­bro­che­nen Min­dest­be­schäf­ti­gungs­dau­er von sechs Monaten ver­ein­bart werden. Bisher war eine Bil­dungs­ka­renz nur möglich, wenn der Mit­ar­bei­ter bereits ein Jahr im Unter­neh­men beschäf­tigt war. Die Min­dest­dau­er für die Bil­dungs­ka­renz­zeit wurde von drei auf zwei Monate her­ab­ge­setzt. Die Höchst­dau­er von 12 Monaten blieb unver­än­dert. Diese Neu­re­ge­lung ist bis 31.12.2011 befristet.
  • Kurz­ar­beit: Kurz­ar­beit ist die befris­te­te Her­ab­set­zung der Nor­mal­ar­beits­zeit auf Grund­la­ge einer arbeits- und lohn­recht­li­chen Ver­ein­ba­rung (Sozi­al­part­ner­ver­ein­ba­rung). Ziel von Kurz­ar­beit ist es, die Beschäf­ti­gung bei unvor­her­seh­ba­ren und vor­über­ge­hen­den wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten zu sichern. Im Zuge des Arbeits­markt­pa­ke­tes II wurde nun die Gesamt­dau­er für die Kurz­ar­beits­bei­hil­fe von bisher 18 Monaten auf 24 Monate aus­ge­dehnt. Zudem erhöht sich die Beihilfe ab dem 7. Monat um die Dif­fe­renz zwischen dem tat­säch­li­chen Brut­to­lohn des Dienst­neh­mers und der Bei­trags­grund­la­ge der vor Beginn der Kurz­ar­beit zu ent­rich­ten­den Dienst­ge­ber­bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung. Diese Maßnahme ist mit 1.7.2009 in Kraft getreten und ist bis 31.12.2012 befristet.

Das Arbeits­markt­pa­ket wird mit fol­gen­den Maß­nah­men abgerundet:

  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trag: der Entfall des Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­tra­ges wird ab dem 1.9.2009 erst bei Personen, die das 58. Lebens­jahr voll­endet haben ein­tre­ten (bisher 57. Lebensjahr).
  • Bonus/Malus System: mit 1.9.2009 wurde das Bonus/Malus System abge­schafft. Somit gibt es für die Ein­stel­lung von älteren Arbeit­neh­mern (ab 50. Lebens­jahr) keine Begüns­ti­gun­gen mehr (Entfall des DG-Anteils des Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­be­tra­ges) sowie keinen Malus (Son­der­bei­trag) für die Frei­set­zung von selbigen Mitarbeitern. 

Bild: © Xuejun li — Fotolia