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Klienten-Info — Archiv

Auto­bahn­vi­gnet­te als steu­er­freie Sachzuwendung

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2010 

Vom Arbeit­ge­ber an seine Arbeit­neh­mer bei­spiels­wei­se als Weih­nachts­ge­schenk gewährte Sach­zu­wen­dun­gen können bis zu einem Betrag von 186 € jährlich lohn­steu­er­frei gestellt werden. Nach einer Änderung der Lohn­steu­er­richt­li­ni­en (Rz 80) im Jahr 2008 gehören nach Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung zu den Sach­zu­wen­dun­gen bei­spiels­wei­se auch Auto­bahn­vi­gnet­ten. In der Recht­spre­chung des UFS war dies jedoch bislang umstrit­ten (vgl. negative Ent­schei­dung RV/0491‑W/05 vom 16.1.2006). In einer neuen Ent­schei­dung (RV/0210‑G/07 vom 27.10.2009) hat sich der UFS nun erfreu­li­cher­wei­se den Aus­füh­run­gen in den Lohn­steu­er­richt­li­ni­en ange­schlos­sen. An alle Mit­ar­bei­ter als Weih­nachts­ge­schenk ver­teil­te Auto­bahn­vi­gnet­ten stellen demnach ein übliches und ange­mes­se­nes Sach­ge­schenk dar, das daher gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG von der Ein­kom­men­steu­er befreit ist und in der Folge auch nicht in die Bemes­sungs­grund­la­ge für den DB ein­zu­be­zie­hen ist.

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia