News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Keine steu­er­be­güns­tig­ten Prämien für Selbstverständlichkeiten

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2010 

Prämien für Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge im Betrieb sowie Ver­gü­tun­gen an Arbeit­neh­mer für Dienst­er­fin­dun­gen unter­lie­gen einer begüns­tig­ten Besteue­rung. Eine Dienst­er­fin­dung muss aus dem Arbeits­ge­biet des Dienst­ge­bers stammen, d.h. zu den dienst­li­chen Oblie­gen­hei­ten des Dienst­neh­mers gehören bzw. muss ihre Ent­ste­hung durch die Tätig­keit im Unter­neh­men wesent­lich begüns­tigt worden sein (z.B. kommt die Anregung zur Erfin­dung durch die Tätig­keit im Unter­neh­men). Solche Prämien und Ver­gü­tun­gen werden im Ausmaß eines (zusätz­li­chen) Jah­res­sechs­tels wie Son­der­zah­lun­gen („Urlaubs- bzw. Weih­nachts­geld“) behan­delt und pauschal einer 6%igen Lohn­steu­er unter­wor­fen. Wie ein Ver­bes­se­rungs­vor­schlag aus­zu­se­hen hat bzw. wodurch er sich von einer Selbst­ver­ständ­lich­keit unter­schei­det, ist logi­scher­wei­se nicht im Gesetz defi­niert und auch von Branche bzw. Tätig­keit abhängig. Um Miss­brauch zu ver­hin­dern ist aller­dings vor­ge­se­hen, dass Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge Son­der­leis­tun­gen sein müssen, welche über die Dienst­pflich­ten des Vor­schla­gen­den hin­aus­ge­hen.

Der VwGH hat dies in seiner Ent­schei­dung vom 25.11.2009 (GZ 2007/15/0181) bekräf­tigt und aus­ge­führt, dass bloße Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten nicht schon Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge dar­stel­len. Im Detail ging es um Vor­schlä­ge einer Mit­ar­bei­te­rin aus dem Sekre­ta­ri­ats­be­reich einer Wirt­schafts­treu­hand­kanz­lei, mit denen die Tele­fon­kos­ten gesenkt und die interne wie externe Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­bes­sert und an den Stand der Technik ange­passt werden sollte. Selbst wenn die Umset­zung der Vor­schlä­ge zu einer Senkung der Kosten im Betrieb geführt hat und nunmehr ein ratio­nel­le­rer Arbeit­ab­lauf in der Kanzlei besteht, so konnte der VwGH trotzdem darin keine beloh­nungs­wür­di­gen steu­er­be­güns­tig­ten Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge erkennen, sondern ledig­lich Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten.

Bild: © sergign — Fotolia