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Klienten-Info — Archiv

Kurzinfo: Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2010 beschlossen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2010 

Das Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2010 wurde am 20. Mai 2010 vom Natio­nal­rat beschlos­sen. Im Ver­gleich zum Entwurf (siehe auch KI 04/10) wurde ledig­lich eine Über­gangs­frist im Zusam­men­hang mit der Umsatz­steu­er­frei­heit von Post­dienst­leis­tun­gen ergänzt. Der Wegfall der Steu­er­be­frei­ung bei Nicht­uni­ver­sal­dienst­leis­tun­gen tritt folglich erst mit 1.1.2011 ein, um not­wen­di­ge Umstel­lun­gen zu ermöglichen.

Im Zuge der Debatte des Gesetzes im Finanz­aus­schuss des Natio­nal­rats wurden überdies zwei Ände­run­gen im UStG beschlos­sen, welche ab 2011 gelten. Die für eine vier­tel­jähr­li­che Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung (UVA) maß­ge­ben­de Umsatz­gren­ze wird von 30.000 € auf 100.000 € ange­ho­ben. Folglich sind Unter­neh­mer mit Vor­jah­res­um­sät­zen zwischen diesen Werten nur mehr zu einer vier­tel­jähr­li­chen UVA verpflichtet.

Die zweite Änderung ab 2011 betrifft Klein­un­ter­neh­mer. Diese sind bis zu jähr­li­chen Umsätzen von 30.000 € unecht umsatz­steu­er­be­freit. Indem die maß­ge­ben­de Grenze für die ver­pflich­ten­de Abgabe einer Umsatz­steu­er­erklä­rung von bisher 7.500 € auf 30.000 € ange­ho­ben wird, fällt für Klein­un­ter­neh­mer auch noch eine büro­kra­ti­sche Hürde weg. 

Bild: © fischer-cg.de — Fotolia