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Klienten-Info — Archiv

Maß­nah­men vor Jah­res­en­de 2010 — Für alle Steuerpflichtigen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2010 

Son­der­aus­ga­ben – Topfsonderausgaben

Die Absetz­bar­keit ist mit einem Höchst­be­trag von 2.920 € zuzüg­lich weiterer 2.920 € für Allein­ver­die­ner sowie ins­ge­samt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen ins­be­son­de­re Ausgaben für Lebens‑, Unfall- und Kran­ken­ver­si­che­run­gen, Ausgaben für Wohn­raum­sa­nie­rung sowie die Anschaf­fung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchst­bei­trä­ge geltend gemach­ten Ausgaben wirken sich ein­kom­mens­ab­hän­gig nur mit maximal einem Viertel steu­er­min­dernd aus. Bei einem Jah­res­ein­kom­men zwischen 36.400 € und 60.000 € redu­ziert sich der absetz­ba­re Betrag überdies gleich­mä­ßig auf den Pau­schal­be­trag von 60 €.

Son­der­aus­ga­ben ohne Höchst­be­trag und Kirchenbeitrag

Folgende Son­der­aus­ga­ben sind ohne Höchst­be­trag unbe­schränkt abzugs­fä­hig: der Nachkauf von Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­zei­ten, Beiträge zur frei­wil­li­gen Wei­ter­ver­si­che­rung in der Pen­si­ons­ver­si­che­rung, bestimm­te Renten und dauernde Lasten sowie Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten (wenn nicht bereits Betriebsaugaben/Werbungskosten). Pau­scha­lier­te Steu­er­pflich­ti­ge können Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten jeden­falls als Son­der­aus­ga­ben absetzen. Kir­chen­bei­trä­ge sind mit jährlich 200 € begrenzt. In Hinblick auf die geplante Ver­teue­rung des Nach­kaufs von Schul- und Stu­di­en­zei­ten kann es sinnvoll sein, dies­be­züg­lich noch 2010 aktiv zu werden.

Spenden als Sonderausgaben

An bestimm­te Orga­ni­sa­tio­nen (For­schungs­ein­rich­tun­gen, öffent­li­che Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10% des Vor­jah­res­ein­kom­mens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieb­li­chen Bereich (siehe dazu die Aus­füh­run­gen in der Rubrik „Für Unter­neh­mer“) dies­be­züg­lich Spenden als Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt, so ver­rin­gert sich das Maximum bei den Son­der­aus­ga­ben. Seit 2009 kann zusätz­lich durch private (Geld)Spenden an mild­tä­ti­ge Orga­ni­sa­tio­nen (BMF-Liste) Steuern gespart werden. Die Ober­gren­ze liegt bei 10% des Vor­jah­res­ein­kom­mens und die Spenden müssen gege­be­nen­falls mittels Ein­zah­lungs­be­leg nach­ge­wie­sen werden.

Außer­ge­wöhn­li­che Belastungen

Damit der Selbst­be­halt über­stie­gen wird, kann es sinnvoll sein, Zah­lun­gen noch in das Jahr 2010 vor­zu­zie­hen (z.B. für Krank­heits­kos­ten, Einbau eines behin­der­ten­ge­rech­ten Bades). Unter­halts­kos­ten sind nur insoweit abzugs­fä­hig, als sie beim Unter­halts­be­rech­tig­ten selbst außergew. Belas­tun­gen dar­stel­len würden. Bei Kata­stro­phen­schä­den entfällt der Selbstbehalt.

Anmer­kung: Aus­län­di­sche Ein­künf­te sind bei der Ein­kom­menser­mitt­lung sowohl für die Höhe der Topf­son­der­aus­ga­ben als auch der außergew. Belas­tung mitbestimmend.

Steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Kinderbetreuungskosten

Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten können für Kinder bis zum 10. Lebens­jahr mit bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich geltend gemacht werden. Die Abzugs­fä­hig­keit beschränkt sich auf tat­säch­lich ange­fal­le­ne Betreu­ungs­kos­ten, welche gege­be­nen­falls um den steu­er­frei­en Zuschuss des Arbeit­ge­bers zu redu­zie­ren sind. Die Kin­der­be­treu­ung muss in privaten oder öffent­li­chen Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen bzw. durch päd­ago­gisch qua­li­fi­zier­te Personen erfolgen.

Zukunfts­vor­sor­ge – Bau­spa­ren — Prä­mi­en­be­güns­tig­te Pensionsvorsorge

Die 2010 geför­der­te private Zukunfts­vor­sor­ge im prä­mi­en­be­güns­tig­ten Ausmaß von 2.263,79 € p.a. führt zu einer staat­li­chen Prämie von 9 %. Beim Bau­spa­ren gilt für 2010 eine staat­li­che Prämie von 42 EUR beim maximal geför­der­ten Ein­zah­lungs­be­trag von 1.200 €.

Abschluss von Dar­le­hens- und Kre­dit­ver­trä­ge in das Jahr 2011 verschieben

Durch die geplan­ten Ände­run­gen im Zuge des Bud­get­be­gleit­ge­set­zes sollen die Dar­le­hens- und Kre­dit­ver­trags­ge­bühr von 0,8% bzw. 1,5% abge­schafft werden. Falls möglich sollten Kredit- und Dar­le­hens­auf­nah­men daher erst 2011 erfolgen.

Vor­zie­hen von Autokäufen

Jene, die sich in nächster Zeit einen PS-starken Neuwagen zulegen wollen, sollten dies noch im Jahr 2010 machen. Durch die geplante Erhöhung der Norm­ver­brauchs­ab­ga­be werden Neuwagen mit einem Schad­stoff­aus­stoß von mehr als 180 Gramm ab 2011 emp­find­lich teurer.