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Klienten-Info — Archiv

Senkung Min­dest­ka­pi­tal bei GmbH beschlossen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2013 

Am 12.6.2013 wurde die Regie­rungs­vor­la­ge zum Gesell­schafts­rechts-Ände­rungs­ge­setz 2013 im Natio­nal­rat beschlos­sen. Wie bereits in der KI 05/13 berich­tet, stellt die Senkung des Min­dest­stamm­ka­pi­tals bei Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haftung von derzeit 35.000 € auf 10.000 € ein Herz­stück der Reform dar. Anträge der Oppo­si­ti­on, die den Entfall aller Publi­ka­ti­ons­pflich­ten und eine ver­ein­fach­te Fir­men­grün­dung durch eine 1‑EUR-GmbH vor­ge­se­hen hätten, wurden hingegen abge­lehnt. Die GmbH-Reform tritt nach Zustim­mung durch den Bun­des­rat mit 1.7.2013 in Kraft.

Die Ände­run­gen haben auch Aus­wir­kun­gen auf die Min­dest­kör­per­schaft­steu­er: Ab Juli 2013 beträgt die Min­dest­kör­per­schaft­steu­er 125 € pro Quartal bzw. 500 € im Jahr (zuvor 1.750 € im Jahr). Diese Anpas­sung gilt auch für bestehen­de GmbHs. Für ab dem 1.7.2013 gegrün­de­te Gesell­schaf­ten erfolgt die Fest­set­zung der Vor­aus­zah­lung bereits in der ver­min­der­ten Höhe. Bei den bereits fest­ge­setz­ten Vor­aus­zah­lun­gen 2013 von bestehen­den GmbHs erfolgt keine Auf­rol­lung der Vor­aus­zah­lung, sondern eine Berück­sich­ti­gung im Wege der Ver­an­la­gung. Auf die neue Min­dest­kör­per­schaft­steu­er hin­aus­lau­fen­de Her­ab­set­zungs­an­trä­ge können daher nicht ein­ge­bracht werden. 

Bild: © NAN — Fotolia