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Klienten-Info — Archiv

Pend­ler­pau­scha­le — Fahrt­stre­cken­wahl und Sicherheitsbedürfnisse

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2013 

Ein für Pendler durchaus erfreu­li­ches VwGH-Erkennt­nis (GZ 2009/13/0151 vom 26.6.2013) bringt zum Ausdruck, dass in Hinblick auf die Gel­tend­ma­chung des (großen) Pend­ler­pau­scha­les bei der Wahl der Fahrt­stre­cke Sicher­heits­über­le­gun­gen (ebenso wie die Ver­mei­dung von Lärm und Abgasen im Wohn­ge­biet) eine größere Bedeu­tung haben als die Ein­hal­tung der absolut kür­zes­ten Strecke. Das große Pend­ler­pau­scha­le gilt für Arbeit­neh­me­rIn­nen, deren Arbeits­platz min­des­tens zwei Kilo­me­ter von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benüt­zung eines öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Je nach Distanz zwischen Arbeits­platz und Wohnung liegt dieses bei 2 bis 20 km bei 31 € monat­lich, bei mehr als 20 km und bis 40 km bei 123 €, bei mehr als 40 km bis 60 km bei 214 € und bei mehr als 60 km bei 306 € im Monat.

Im gegen­ständ­li­chen Fall hatte ein Pendler anstelle einer Route über eine Berg­stre­cke eine unwe­sent­lich längere, aber gut aus­ge­bau­te Fahrt­stre­cke gewählt. Das Finanz­amt wollte zunächst mit dem Hinweis, dass die Berg­stre­cke nur 36 km lang sei (und damit unter der Grenze von 40 km liegt) ledig­lich den nied­ri­ge­ren Satz zuge­ste­hen. Dem Argument des Pendlers, dass die Berg­stre­cke eine höhere Unfall­ge­fahr aufweise und damit für eine tägliche Fahrt unzu­mut­bar ist, folgte das Finanz­amt zunächst nicht. Der VwGH teilte jedoch die Argu­men­ta­ti­on des Steu­er­pflich­ti­gen und führte in seinem Erkennt­nis aus, dass der Begriff der „Fahrt­stre­cke“ jene kürzeste Strecke umfasst, deren Benut­zung nach dem Urteil gerecht und billig den­ken­der Menschen für die täg­li­chen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. 

Für die Höhe des Pend­ler­pau­scha­les kommt es daher nicht darauf an, welche Fahrt­stre­cke die kürzeste sei, sondern welche ein Pendler ver­nünf­ti­ger­wei­se für seine täg­li­chen Fahrten von der Wohnung zum Arbeits­platz und zurück wählen würde. Somit können Pendler demnach ohne steu­er­li­chen Nachteil auf die Benut­zung der kür­zes­ten Strecke ver­zich­ten, wenn diese nicht gefahr­los befahr­bar ist. 

Bild: © Africa Studio — Fotolia