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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Grund­stücks­wert-Pau­schal­wert­me­tho­de — Berech­nungs­pro­gramm der Finanz­ver­wal­tung ab März geplant

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2016 

In der KI 01/16 haben wir über die neue Grund­stücks­wert­ver­ord­nung berich­tet. Demnach ist ab 2016 der Grund­stücks­wert zur Berech­nung der Grund­er­werb­steu­er entweder nach der Pau­schal­wert­me­tho­de oder anhand eines geeig­ne­ten Immo­bi­li­en­preis­spie­gels zu ermit­teln. Die Finanz­ver­wal­tung arbeitet derzeit an einem Berech­nungs­pro­gramm für die Anwen­dung des Pau­schal­wert­mo­dells. Seitens des Finanz­mi­nis­te­ri­ums ist es beab­sich­tigt, dieses Programm bis spä­tes­tens Mitte März 2016 auf der BMF-Homepage zur Ver­fü­gung zu stellen. Wir werden Sie über die weitere Ent­wick­lung am Lau­fen­den halten.

Bild: © Jakub Krecho­wicz — Fotolia