News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Rück­stel­lung für Steu­er­nach­zah­lun­gen (ein­schließ­lich Umsatzsteuernachzahlungen)

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2016 

Ein aktu­el­ler (interner) Erlass des BMF (SZK-010203/0013-ESt/2016 vom 10.2.2016) geht auf die Frage ein, zu welchem Zeit­punkt Steu­er­nach­for­de­run­gen in Folge von Betriebs­prü­fun­gen steu­er­lich abge­setzt werden können. Demnach soll die in den Ein­kom­men­steu­er­richt­li­ni­en (Rz 1600) ver­an­ker­te Praxis, dass eine Nach­for­de­rung von Lohn­steu­er, Dienst­ge­ber- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen in jenem Jahr absetz­bar ist, in dem die Vor­schrei­bung (bei Bilan­zie­rung) bzw. Bezah­lung (bei Ein­nah­men-Ausgaben-Rechnern) erfolgt, auch für andere Abga­ben­ar­ten gelten. Dabei soll es für die Abzugs­fä­hig­keit irrele­vant sein, ob schon bei der Bilanz­er­stel­lung mit der Nach­for­de­rung gerech­net hätte werden müssen.

Diese Über­le­gun­gen sollen auch bei Umsatz­steu­er­nach­zah­lun­gen anwend­bar sein. Auch hier gilt der Grund­satz, wonach Kosten und Nach­zah­lun­gen aufgrund einer Betriebs­prü­fung nicht auf Umstände zurück­zu­füh­ren sind, die in ver­gan­ge­nen Perioden wurzeln, sondern erst mit der Ent­schei­dung der Behörde, eine Prüfung durch­zu­füh­ren, wirt­schaft­lich ver­an­lasst werden. Der Erlass beinhal­tet zur Ver­an­schau­li­chung einige Bei­spie­le:

  • Beginn einer Außen­prü­fung (Betriebs­prü­fung) im Jahr 2014, bei der eine Gebüh­ren­nach­for­de­rung für 2010 fest­ge­setzt wird: Pas­si­vie­rung im Wirt­schafts­jahr, in dem die Schluss­be­spre­chung abge­hal­ten wird.
  • Im Zuge einer Prüfung werden ver­schie­de­ne Auf­wen­dun­gen des Jahres 2012 nicht als Betriebs­aus­ga­be aner­kannt, wodurch sich der Gewinn erhöht. Diese Gewinn­än­de­rung wird auch der Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt mit­ge­teilt, welche im Jahr 2015 eine Bei­trags­nach­for­de­rung vor­schreibt. Die Pas­si­vie­rung der Nach­for­de­rung hat (steu­er­lich) im Jahr 2015 zu erfolgen.
  • Anmel­dung einer Außen­prü­fung im Jahr 2016 bei einem bilan­zie­ren­den Unter­neh­men: Eine für das Jahr 2012 vor­ge­nom­me­ne Schät­zung zusätz­li­cher Umsatz­er­lö­se und die daraus resul­tie­ren­de Umsatz­steu­er­nach­zah­lung können erst im Jahr 2016 pas­si­viert werden.

Bild: © rangizzz — Fotolia