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Klienten-Info — Archiv

Höhere Umsatz­steu­er bei Foto­bü­chern ab 1.4.2016

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2016 

Aufgrund einer Änderung der Kom­bi­nier­ten Nomen­kla­tur hat die EU im Dezember 2015 uni­ons­ein­heit­lich fest­ge­legt, dass Foto­bü­cher aus Papier nicht mehr als Bücher, sondern unter die Foto­gra­fien ein­zu­rei­hen sind. Begrün­det wird diese Klas­si­fi­zie­rung damit, dass Foto­bü­cher – trotz kurzer Texte bei den Fotos (Erläu­te­run­gen zu Akti­vi­tä­ten, Ver­an­stal­tun­gen oder abge­bil­de­ten Personen) – vor­ran­gig nicht zum Lesen bestimmt sind.

Wie das BMF nun mit Infor­ma­ti­on vom 10.2.2016 mitteilt, können die Aus­füh­run­gen in Rz 1173a der Umsatz­steu­er­richt­li­ni­en, wonach der ermä­ßig­te Steu­er­satz für Bücher von 10% gilt, nicht mehr auf­recht­erhal­ten werden. Eine Änderung der Richt­li­ni­en mit dem War­tungs­er­lass 2016 wird eben­falls angekündigt.

Am 1.4.2016 unter­lie­gen Foto­bü­cher daher dem Umsatz­steu­er­satz von 20%.

Bild: © Ljupco Smo­kov­ski — Fotolia