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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Abschaf­fung der “Miet­ver­trags­ge­bühr” und weitere Neuerungen

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Dezember 2017 

Keine Mietvertragsgebühr/Bestandvertragsgebühr auf die Über­las­sung von Wohnraum

Mit der Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt vom 10. November 2017 ist die Bestand­ver­trags­ge­bühr auf die Über­las­sung von Wohnraum Geschich­te! Die Abschaf­fung der soge­nann­ten Miet­ver­trags­ge­bühr für Woh­nun­gen soll vor allem die Mieter, auf welche übli­cher­wei­se die Miet­ver­trags­ge­bühr über­wälzt wurde, ent­las­ten. Bisher fiel eine Bestandvertragsgebühr/Mietvertragsgebühr i.H.v. 1% an, welche von der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Dauer und von der Höhe der Gegen­leis­tung abhängig war. So war z.B. bei einer monat­li­chen Miete von 600 € und drei­jäh­ri­ger Miet­dau­er eine Miet­ver­trags­ge­bühr gem. Gebüh­ren­ge­setz von 216 € zu ent­rich­ten. Zu beachten ist, dass die Bestand­ver­trags­ge­bühr auf die Über­las­sung von Geschäfts­räu­men wei­ter­hin besteht und somit einen Kos­ten­fak­tor dar­stellt. Ebenso kann die Bestand­ver­trags­ge­bühr bei der Über­las­sung von gemischt genutz­ten Räum­lich­kei­ten (teil­wei­se geschäft­lich und teil­wei­se privat) noch eine Rolle spielen.

Pen­si­ons­an­pas­sung für 2018

Um eine Pen­si­ons­er­hö­hung über der Infla­ti­ons­ra­te sicher­zu­stel­len, werden Pen­sio­nen (inklu­si­ve Aus­gleichs­zu­la­ge) bis zu einer Höhe von 1.500 € um 2,2% ange­passt. Bei Pen­sio­nen zwischen 1.500 € und 2.000 € gibt es einen monat­li­chen Pau­schal­be­trag von 33 €. Wei­ter­ge­hend bis zu (Ruhe)Bezügen von 3.355 € wird die Infla­ti­on (i.H.v. 1,6%) abge­gol­ten. Danach sinkt die Erhöhung linear ab und bei einer Pension von über 4.980 € gibt es über­haupt keine Auf­sto­ckung mehr.

Ände­run­gen bei der Not­stands­hil­fe, indem die Anrech­nung des Part­ner­ein­kom­mens gestri­chen wird.

Die Mittel zur Arbeits­markt­för­de­rung für Behin­der­te sollen ver­dop­pelt werden.