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Klienten-Info — Archiv

Online-Werbung wei­ter­hin nicht von der Wer­be­ab­ga­be erfasst

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2017 

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof (GZ E 2025/2016–16 vom 12.10.2017) hat mangels Aussicht auf Erfolg ins­ge­samt 23 Beschwer­den von Zeitungs- und Zeit­schrif­ten­ver­la­gen bzw. Radio­sta­tio­nen gegen die Wer­be­ab­ga­be abge­lehnt. Die Beschwer­den waren gegen die steu­er­li­che Ungleich­be­hand­lung ver­schie­de­ner Wer­be­for­men gerich­tet. Während Wer­be­ein­schal­tun­gen in Druck­wer­ken bzw. in Hörfunk und Fern­se­hen der fünf­pro­zen­ti­gen Wer­be­ab­ga­be unter­lie­gen, ist die stark zuneh­men­de Online-Werbung nicht von den Steu­er­tat­be­stän­den im Wer­be­ab­ga­be­ge­setz erfasst. Die Beschwer­de­füh­rer sahen darin einen Verstoß gegen den Gleich­heits­satz und sind deshalb an den VfGH her­an­ge­tre­ten. Dieser hat aller­dings fest­ge­hal­ten, dass es im rechts­po­li­ti­schen Gestal­tungs­spiel­raum des Gesetz­ge­bers liegt, für Werbung im Internet — anders als für Werbung in Print­me­di­en oder Radio — keine Wer­be­ab­ga­be zu verlangen.

Die Online-Werbung mit einem geschätz­ten Volumen von jährlich über 800 Mio. € (etwa 20% vom gesamten Wer­be­markt) ist daher wei­ter­hin nicht von der Werbeab-gabe erfasst. Der Umstand, dass Online-Werbung in erheb­li­chem Ausmaß vom Ausland aus erbracht wird, hat die Politik schon mehrmals an Ände­run­gen der Geset­zes­la­ge denken lassen. Zuletzt sah das Regie­rungs­über­ein­kom­men vor circa einem Jahr vor, dass die Online-Werbung steu­er­pflich­tig werden soll (Ver­brei­te­rung der Besteue­rungs­ba­sis) und gleich­zei­tig der Steu­er­satz auf­kom­mens­neu­tral gesenkt werden soll. Es bleibt abzu­war­ten, ob die neue Regie­rung dies­be­züg­lich eine Änderung im Wer­be­ab­ga­be­ge­setz vor­neh­men wird.