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Klienten-Info — Archiv

Sach­be­zugs­wer­te für Dienst­woh­nun­gen, Dienst­au­tos und Zinsersparnis

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2019 

Sach­be­zü­ge sind Vorteile aus dem Dienst­ver­hält­nis, welche nicht in Geld bestehen. Sie sind sowohl steu­er­lich (Abrech­nung über das Lohn­kon­to) als auch für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trags­er­mitt­lung relevant. Details zu wich­ti­gen Sach­be­zü­gen sind nach­fol­gend dargestellt.

Für Dienst­woh­nun­gen gelten die fol­gen­den Sach­be­zugs­wer­te (unver­än­dert) für 2019. Die Qua­drat­me­ter­prei­se sind unab­hän­gig davon anzu­set­zen, ob der Wohnraum möbliert oder unmö­bliert ist. Ebenso sind Lage und Größe der Wohnung unbe­acht­lich. Kein Sach­be­zug ist anzu­set­zen für arbeits­platz­na­he Dienst­woh­nun­gen bis zu 30 m². Bei einer Woh­nungs­grö­ße zwischen 30 m² und 40 m² gilt ein um 35% redu­zier­ter Sach­be­zug, sofern diese Wohnung nicht den Mit­tel­punkt der Lebens­in­ter­es­sen des Arbeit­neh­mers darstellt.

Bun­des­land

Sach­be­zug in € pro m² Wohnfläche

Bur­gen­land

5,09

Wien

5,58

Nie­der­ös­ter­reich

5,72

Ober­ös­ter­reich

6,05

Kärnten

6,53

Tirol

6,81

Stei­er­mark

7,70

Salzburg

7,71

Vor­arl­berg

8,57

Im Detail sind noch folgende Beson­der­hei­ten zu beachten: Die Werte pro m² beinhal­ten auch die Betriebs­kos­ten – werden diese vom Arbeit­neh­mer getragen, kommt es zu einem Abschlag von 25%. Für Heiz­kos­ten, die vom Arbeit­ge­ber über­nom­men werden, ist ganz­jäh­rig ein Heiz­kos­ten­zu­schlag von 0,58 € pro m² anzu­set­zen (Kos­ten­bei­trä­ge des Arbeit­neh­mers kürzen diesen Zuschlag). Bei einer vom Arbeit­ge­ber gemie­te­ten Wohnung sind die Werte pro m² der um 25% gekürz­ten tat­säch­li­chen Miete (inklu­si­ve Betriebs­kos­ten, exklu­si­ve Heiz­kos­ten) ein­schließ­lich der vom Arbeit­ge­ber getra­ge­nen Betriebs­kos­ten gegen­über­zu­stel­len – der höhere Wert bildet den maß­geb­li­chen Sach­be­zug. Schließ­lich muss noch ein Ver­gleich zwischen den Sach­be­zugs­wer­ten pro m² und dem fremd­üb­li­chen Mietzins vor­ge­nom­men werden. Ist der um 25% gekürzte fremd­üb­li­che Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus der Tabelle erge­ben­de Sach­be­zug, dann ist der um 25% gekürzte fremd­üb­li­che Mietzins anzusetzen.

Der Sach­be­zugs­wert für Dienst­au­tos hängt nicht nur vom Ausmaß der privaten Nutzung (halber Sach­be­zug bei maximal 500 km pro Monat im Jah­res­durch­schnitt), sondern auch von der Art des Fahr­zeugs ab.

Sach­be­zug in %

Fahr­zeug­typ

CO2-Wert im Zeit­punkt der Erstzulassung

Maxi­ma­ler Sach­be­zug pro Monat (in €)

2

Alle PKW und Hybridfahrzeuge

>121 g/km

960

1,5

Öko­lo­gi­sche PKW und Hybridfahrzeuge

Bei Anschaf­fung in 2019 bis 121g/km; in 2018 bis 124g/km, in 2017 bis 127g/km und in 2016 bis 130g/km

720

0

Elek­tro­au­tos

0

Der Sach­be­zugs­wert für eine Zins­er­spar­nis im Zusam­men­hang mit einem Gehalts­vor­schuss oder einem Arbeit­ge­ber­dar­le­hen (sofern der Frei­be­trag von 7.300 € über­schrit­ten wird) ist für das Jahr 2019 (unver­än­dert) mit 0,5 % anzu­set­zen. Über­stei­gen Gehalts­vor­schüs­se und Arbeit­ge­ber­dar­le­hen den Betrag von 7.300 €, so ist der Sach­be­zug nur vom über­stei­gen­den Betrag zu ermit­teln. Die Höhe der Raten und die Rück­zah­lungs­dau­er haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezugs.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia