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Klienten-Info — Archiv

Corona-Kurz-Infos

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2020 

Kurz vor Jah­res­en­de und auch durch den zweiten Lockdown bedingt, kommt es nochmals zu viel­fäl­ti­gen Neue­run­gen, Ver­län­ge­run­gen und Begüns­ti­gun­gen von Maß­nah­men gegen die Covid-19-Krise. Sie werden nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dar­ge­stellt — die Beschluss­fas­sung im Bun­des­rat ist noch ausständig.

Steu­er­freie Gut­schei­ne statt Weihnachtsfeier

Da Fir­men­weih­nachts­fei­ern in der üblichen Form im Jahr 2020 nicht statt­fin­den können, sollen Unter­neh­men nicht nur Weih­nachts­fei­ern und andere Fir­men­fes­te von der Steuer absetzen können, sondern auch Gut­schei­ne, welche sie als Ersatz für die ent­fal­le­ne (Weihnachts)Feier an die Mit­ar­bei­ter ausgeben. Die Gut­schei­ne sind für die Mit­ar­bei­ter steu­er­frei. So kann der Arbeit­ge­ber einen steu­er­frei­en Gut­schein im Wert von (bis zu) 365 € pro Mit­ar­bei­ter zu Weih­nach­ten schenken. Die “Weih­nachts­fei­er-Gut­schein­ak­ti­on” hat auch keine Aus­wir­kun­gen auf die 186 €, mit denen die jähr­li­che steu­er­li­che Absetz­bar­keit für Sach­auf­wen­dun­gen (pro Mit­ar­bei­ter) beschränkt ist. Für diese 186 € pro Mit­ar­bei­ter bleibt die steu­er­li­che Absetz­bar­keit beim Unter­neh­men und die Steu­er­frei­heit beim Mit­ar­bei­ter ebenso bestehen.

Ver­län­ge­rung des 5% Umsatz­steu­er­satz bis 31.12.2021

Der ermä­ßig­te Steu­er­satz von 5% auf Restau­rant- und Cate­ring­leis­tun­gen, Beher­ber­gungs­leis­tun­gen sowie den Publi­ka­ti­ons- und Kul­tur­be­reich wird bis 31.12.2021 ver­län­gert. Aus­ge­nom­men davon sind Zei­tun­gen und andere peri­odi­sche Druck­schrif­ten — für diese gilt ab 1. Jänner 2021 wieder 10% Umsatzsteuer.

10% Umsatz­steu­er auf Reparaturleistungen

Für Repa­ra­tur­leis­tun­gen i.Z.m. Fahr­rä­dern, Schuhen, Leder­wa­ren, Kleidung und Haus­halts­wä­sche gilt ab 1.1.2021 der ermä­ßig­te Steu­er­satz von 10%. Wichtige Vor­aus­set­zung ist, dass der Ent­gelt­an­teil für die Arbeits­leis­tung jenen für all­fäl­li­ge Ersatz­tei­le übersteigt.

Neu­re­ge­lung für Ver­sand­han­del wird auf 1. Juli 2021 verschoben

Bisher war grund­sätz­lich der 1.1.2021 für das Inkraft­tre­ten ange­dacht. Siehe dazu auch den Beitrag vom August 2020.

Son­der­be­treu­ungs­zeit wird verlängert

Die Son­der­be­treu­ungs­zeit wird bis 9.7.2021 ver­län­gert (ent­spricht dem Ende des Schul­jah­res 2020/21) und liegt in zwei Vari­an­ten vor (Son­der­be­treu­ungs­zeit mit Rechts­an­spruch und Son­der­be­treu­ungs­zeit ohne Rechts­an­spruch (“Ver­ein­ba­rungs­mo­dell”)). Trotz Rechts­an­spruchs müssen einige Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein (z.B. Schlie­ßung von Schule/Kindergarten aufgrund von behörd­li­chen Maß­nah­men). Der Anspruch beträgt ins­ge­samt 4 Wochen, wobei bereits gewährte Son­der­be­treu­ungs­zei­ten nicht anzu­rech­nen sind.

Ein­mal­zah­lung an Arbeits­lo­se im Dezember 2020

Vor­aus­set­zung für die nach der Bezugs­dau­er abge­stuf­te Ein­mal­zah­lung ist der Bezug von Arbeits­lo­sen­geld oder Not­stands­hil­fe im Zeitraum von Sep­tem­ber bis November 2020.

Pend­ler­pau­scha­le während der Covid-19-Krise verlängert

Das Pend­ler­pau­scha­le kann in gleicher Höhe wie vor Beginn der Covid-19-Krise berück­sich­tigt werden, obwohl die Strecke zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te aufgrund von Lockdown, Qua­ran­tä­ne, Tele­ar­beit oder Kurz­ar­beit nicht mehr oder nicht an jedem Arbeits­tag zurück­ge­legt wird. Diese Regelung wird nunmehr bis Ende März 2021 ver­län­gert und gilt für Lohn­zah­lungs­zeit­räu­me, die vor dem 1. März 2021 enden.

Bild: © Adobe Stock — ezstudiophoto