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Coro­na­vi­rus: Här­te­fall-Fonds Phase 2 — Antrag­stel­lung ab 20.4.

Der Här­te­fall-Fonds ist eine Sofort­hil­fe der Bun­des­re­gie­rung für Selb­stän­di­ge. Phase 1 kann nur noch bis 17.4. bean­tragt werden. (Infos zu Phase 1: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html)

Phase 2 des Här­te­fall-Fonds startet ab 20. April.

Der För­der­zu­schuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate — also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die För­de­rung erfolgt im Nach­hin­ein.

Basis zur Berech­nung ist der Net­to­ein­kom­mens­ent­gang. Der Betrach­tungs­zeit­raum für den Net­to­ein­kom­mens­ent­gang ist das jewei­li­ge Monat der Corona-Krise, der erste Betrach­tungs­zeit­raum ist von 16. März bis 15. April 2020.

Die Betrach­tungs­zeit­räu­me sind fix vorgegeben:

  • Betrach­tungs­zeit­raum 1: 16. März 2020 — 15. April 2020;
  • Betrach­tungs­zeit­raum 2: 16. April 2020 — 15. Mai 2020;
  • Betrach­tungs­zeit­raum 3: 16. Mai 2020 — 15. Juni 2020; 

Für jeden Betrach­tungs­zeit­raum ist ein geson­der­ter Antrag zu stellen.

För­der­zu­schüs­se, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehest­mög­lich angerechnet.

Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase‑2.html

Muster-Formular für den Online-Antrag: https://wko.at/mk/HaertefaelleFonds/Screen_Hartefallfonds2_150420.pdf

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells