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Coro­na­vi­rus: Anträge Kurz­ar­beit mit rück­wir­ken­dem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich

Ent­spre­chend der Vorgabe des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rück­wir­ken­de Begeh­rens­stel­lung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Bei­hil­fen­be­geh­ren ein­ge­bracht werden, die sich auf einen Kurz­ar­beits­zeit­raum ab 1. April 2020 beziehen.

Quelle und weitere Infos: https://www.ams.at/unternehmen

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells