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Coro­na­vi­rus: Här­te­fall-Fonds — Beob­ach­tungs­zeit­raum 16. April — 15. Mai 2020

Ab 16. Mai sind auch Anträge für den Betrach­tungs­zeit­raum 2 (16.4.2020 bis 15.5.2020) möglich. 

Anträge für den Betrach­tungs­zeit­raum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können wei­ter­hin gestellt werden.

Unter fol­gen­dem Link finden Sie das aktua­li­sier­te Formular der Wirtschaftskammer.

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html

Mit der Richt­li­nie vom 4. Mai 2020 des BMF wurden folgende Ver­bes­se­run­gen bei den För­der­kri­te­ri­en umgesetzt:

  • Erwei­te­rung des Betrach­tungs­zeit­rau­mes auf sechs Monate — inner­halb der ins­ge­samt sechs Monate können drei belie­bi­ge Monate für die Bean­tra­gung gewählt werden.
  • Ein­füh­rung einer Pau­schal­för­der­hö­he von 500 € pro Monat — auch für Unter­neh­men, die aufgrund von Inves­ti­tio­nen oder Anlauf­ver­lus­ten keinen Gewinn erwirt­schaf­ten konnten.
  • Berück­sich­ti­gung des Corona-Fami­li­en­här­te­aus­gleichs: die För­de­rung aus dem Corona-Fami­li­en­här­te­aus­gleich ist kein Aus­schluss­grund mehr für die Bean­tra­gung der Unterstützung. 

Quellen und weitere Infos BMF und WKO:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase‑2.html

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells