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Klienten-Info — Archiv

Coro­na­vi­rus: Nach­bes­se­run­gen im Här­te­fall-Fonds: Comeback-Bonus und höhere Min­dest­för­de­rung für Selbständige

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2020 

Der Här­te­fall-Fonds ist eine För­de­rung der Bun­des­re­gie­rung für Selb­stän­di­ge. Mit dem Förder-Instru­ment sollen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer in der Corona-Krise Unter­stüt­zung für ihre per­sön­li­chen Lebens­hal­tungs­kos­ten bekommen. Am 27. Mai wurde eine weitere Nach­bes­se­rung des Här­te­fall-Fonds ange­kün­digt. Der Begut­ach­tungs­zeit­raum wird erneut aus­ge­wei­tet und es wird einen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat geben. Bei Mini­mal­be­trä­gen wird überdies der Min­dest­för­der­be­trag auto­ma­tisch auf 500 Euro aufgestockt.

Die wich­tigs­ten Eckpunkte:

  • För­der­hö­he wird durch einen Comeback-Bonus deutlich erhöht
    Keine För­de­rung mehr unter 1.000 Euro monatlich

  • För­der­dau­er wird von drei auf sechs Monate erhöht
    Betrach­tungs­zeit­raum wird bis Mitte Dezember ausgedehnt

  • Gering­fü­gig unter­neh­me­risch tätige Pen­sio­nis­ten künftig antragsberechtigt
    SV aus eigener beruf­li­cher Tätig­keit nicht mehr Voraussetzung

Die Nach­bes­se­run­gen im Detail:

  • Alle Aus­zah­lungs­be­trä­ge der Phase 2, die wegen der 2.000-Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet.
    Bisher gab es bei Vor­lie­gen von eigenen unter­neh­me­ri­schen Ein­künf­ten und/oder Neben­ein­künf­ten und/oder Leis­tun­gen aus einem Ver­si­che­rungs­an­spruch durch die Gesamt­de­cke­lung mit 2.000 Euro För­der­be­trä­ge von unter 500 Euro. Diese Beträge werden auf 500 Euro aufgerundet.

    Diese Auf­run­dung erfolgt auto­ma­tisch. Für alle bereits abge­rech­ne­ten För­der­fäl­le wird der Dif­fe­renz­be­trag im Laufe der nächsten Woche auto­ma­ti­siert nachbezahlt.

  • Ein­füh­rung eines zusätz­li­chen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Beobachtungszeitraum
    Bisher lag der Min­dest­för­der­be­trag (mit Ausnahme der zuvor ange­führ­ten Fälle) bei 500 Euro pro Monat. Künftig wird bei grund­sätz­lich gege­be­nem För­der­an­spruch durch den zusätz­li­chen Comeback-Bonus von 500 Euro kein För­der­be­trag mehr unter 1.000 Euro monat­lich liegen können.

    Der Comeback-Bonus wird an alle För­der­wer­ber, deren För­de­run­gen in der Phase 2 bereits abge­rech­net wurden, auto­ma­ti­siert nachbezahlt.

  • Die Anzahl der för­der­ba­ren Monate wird von drei auf sechs erhöht und der Betrach­tungs­zeit­raum von sechs auf neun Monate (16.3. — 15.12.) verlängert.
    Bisher konnten inner­halb eines Zeit­rau­mes von sechs Monaten (16.3. — 15.6.) jene drei Monate mit den höchsten Ein­nah­men­aus­fäl­len aus­ge­wählt und geför­dert werden. Künftig werden inner­halb von neun Monaten sechs Monate gefördert.

  • Gering­fü­gig unter­neh­me­risch tätige Pen­sio­nis­ten sind künftig antragsberechtigt.
    Bisher war nur för­der­bar, wer zum Antrags­zeit­punkt eine „Sozi­al­ver­si­che­rung aus eigener beruf­li­cher Tätig­keit“ auf­wei­sen konnte. Dadurch waren gering­fü­gig unter­neh­me­risch tätige Pen­sio­nis­ten nicht antrags­be­rech­tigt. Hier wird künftig nur noch generell auf das Vor­han­den­sein einer Sozi­al­ver­si­che­rung (auch als Pen­sio­nist) abgestellt.

Quellen und weitere Infos WKO:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase‑2.html

https://news.wko.at/news/oesterreich/Nachbesserungen-im-Haertefall-Fonds:-Comeback-Bonus-und‑h.html

 

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells