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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Unver­än­der­li­che Steu­er­num­mern seit Anfang Juli

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2020 

Im Zuge der Moder­ni­sie­rung der Finanz­ver­wal­tung (zur Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Finanz­ver­wal­tung, in deren Rahmen die örtliche Zustän­dig­keit der Finanz­äm­ter weg­fal­len wird, siehe KI 04/20) kommt es auch zu unver­än­der­li­chen Steu­er­num­mern — sowohl in der privaten, als auch in der unter­neh­me­ri­schen Sphäre. Konkret wurden bereits mit 4. Juli 2020 die Steu­er­num­mern unver­än­der­lich; bisher änderte sich die Steu­er­num­mer beim Wechsel der ört­li­chen oder sach­li­chen Zustän­dig­keit des Finanz­amts. Dies war etwa dann der Fall, wenn der Steu­er­pflich­ti­ge über­sie­delt ist oder wenn sich bei Unter­neh­men der Ort der Geschäfts­lei­tung inner­halb Öster­reichs geändert hat.

Aktuelle bzw. seit 4. Juli 2020 bestehen­de Steu­er­num­mern bleiben zukünf­tig erhalten (auch bei einem Finanz­amts­wech­sel) und sind somit gleich­sam ein­ge­fro­ren. Neue Steu­er­pflich­ti­ge erhalten ebenso eine unver­än­der­li­che neun­stel­li­ge Steu­er­num­mer. Kommt es zukünf­tig zu einer Änderung der sach­li­chen Zustän­dig­keit des Finanz­amts (Wechsel vom Finanz­amt Öster­reich ins Finanz­amt für Groß­be­trie­be), so bleibt die Steu­er­num­mer dennoch gleich. Überdies wird das Unter­neh­men auto­ma­tisch über den Behör­den­wech­sel informiert.

Bild: © gunnar3000 — Fotolia