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Coro­na­vi­rus: Aus­falls­bo­nus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat


Januar 2021 

Der neue Aus­falls­bo­nus ergänzt die bis­he­ri­gen Wirt­schafts­hil­fen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.

Die wich­tigs­ten Eckpunkte:

  • Unter­neh­men, die mehr als 40 Prozent Umsatz­aus­fall im Ver­gleich mit dem jewei­li­gen Monats­um­satz aus 2019 haben, können über Finan­zOn­line eine Liqui­di­täts­hil­fe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.

  • Die Ersatz­ra­te beträgt 30 Prozent des Umsatz­aus­falls, besteht zur Hälfte aus dem Aus­falls­bo­nus und zur Hälfte aus einem Vor­schuss auf den Fix­kos­ten­zu­schuss 800.000.

  • Die Antrag­stel­lung erfolgt jeweils ab dem 16. des kom­men­den Monats, erstmals bean­trag­bar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (für Jänner 2021).

  • Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unter­neh­mer selbst über Finan­zOn­line ein­ge­bracht werden.

  • Die Über­prü­fung des Umsatz­ein­bru­ches erfolgt im Nach­hin­ein durch einen Steu­er­be­ra­ter bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

 

Bild: © Adobe Stock — ezstudiophoto