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Coro­na­vi­rus: Lockdown-Umsatz­er­satz II für indirekt betrof­fe­ne Unter­neh­men — Bean­tra­gung ab 16.02.2021


Februar 2021 

Betriebe, die von den coro­nabe­ding­ten Schlie­ßun­gen indirekt betrof­fen sind, können den Lockdown-Umsatz­er­satz II als Kom­pen­sa­ti­on für ihren Umsatz­aus­fall beantragen.

Welche Unter­neh­men haben Anspruch:

  • Unter­neh­men, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behörd­li­chen Schlie­ßun­gen betrof­fen sind und
  • in einer oder mehreren durch diese Ein­schrän­kun­gen direkt betrof­fe­nen Branchen operativ tätig sind.
  • Indirekt betrof­fen sind Unter­neh­men, die min­des­tens die 50% Umsatzes mit Unter­neh­men machen, die in direkt vom Lockdown betrof­fe­nen Branchen tätig sind oder min­des­tens 50% ihrer Umsätze mit direkt betrof­fe­nen Unter­neh­men im Auftrag Dritter erzielen und 
  • während eines Zeit­raums im November 2020 oder im Dezember 2020 in einer der in der Bran­chen­ka­te­go­ri­sie­rung ange­führ­ten Branchen tätig sind und
  • min­des­tens 40% Umsatz­ein­bruch im Ver­gleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) erlitten haben.

Wie hoch ist der Umsatzersatz:

  • Bis zu 80 % des ermit­tel­ten begüns­tig­ten Umsatzes (max. 800.000 €) können ersetzt werden.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatz­er­sat­zes ergibt sich aus den zu ermit­teln­den Umsätzen und dem jewei­li­gen Pro­zent­satz, der gemäß der Bran­chen­ka­te­go­ri­sie­rung für die Branche her­an­zu­zie­hen ist, der die begüns­tig­ten Umsätze über­wie­gend zuzu­ord­nen sind.
  • Die Min­dest­aus­zah­lungs­sum­me beträgt 1.500 €, in Ein­zel­fäl­len 2.300 €.

Antrag­stel­lung:

  • Die Bean­tra­gung ist ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 auf Finan­zOn­line möglich.
  • Die Bean­tra­gung erfolgt durch einen Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder Bilanzbuchhalter 
    (unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann der Antrag auch selbst gestellt werden zB: Umsatz­er­satz höchs­tens 5.000 €)

Liste der indirekt betrof­fen Branchen: https://umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II‑1.pdf

Richt­li­nie: https://www.umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Lockdown-Umsatzersatz_Indirekt-Betroffene.pdf

Quelle und weitere Infor­ma­tio­nen: https://www.umsatzersatz.at/indirekt/

 

Bild: © Adobe Stock — studio v‑zwoelf