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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Corona-Kurz­ar­beit läuft mit Ende März 2022 aus

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2022 

Aufgrund der Erholung des hei­mi­schen Arbeits­mark­tes läuft die Corona-Kurz­ar­beit für beson­ders betrof­fe­ne Betriebe mit Ende März 2022 aus. Für solche Unter­neh­men war sogar ein 100-pro­zen­ti­ger Kos­ten­er­satz möglich. Die Maxi­mal­dau­er der Inan­spruch­nah­me der regu­lä­ren Kurz­ar­beit wird um zwei Monate ver­län­gert (von 24 auf 26 Monate).

Demnach können Betriebe, welche seit Beginn der COVID-19-Krise die Corona-Kurz­ar­beit in Anspruch genommen haben, bis Ende Mai in die reguläre Kurz­ar­beit wechseln — diese ist mit Ende Juni 2022 befris­tet. Die Ver­län­ge­rung um zwei Monate soll zu Pla­nungs­si­cher­heit bei­tra­gen, da viele Betriebe (z.B. aus den Berei­chen Nacht­gastro­no­mie, Ver­an­stal­tun­gen, Flug­ver­kehr und Stadt­ho­tel­le­rie) aufgrund der Delta- und Omikron-Welle nicht so rasch wie geplant end­gül­tig aus der Kurz­ar­beit aus­stei­gen können. Die reguläre Kurz­ar­beit sieht einen Abschlag von 15 % im Ver­gleich zur Corona-Kurz­ar­beit vor. Unab­hän­gig davon, ob Corona-Kurz­ar­beit oder reguläre Kurz­ar­beit in Anspruch genommen wird, erhalten die Arbeit­neh­mer während der Kurz­ar­beit jeweils 80 bis 90 % ihres Gehalts. 

Bild: © Adobe Stock — Zerbor