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Vor­anmel­dung zum Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 (für 2023) ab sofort bis 2.11.2023 möglich


Oktober 2023 

Von 16. Oktober bis 2. November 2023 können sich Unter­neh­men für den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 vor­anmel­den. Diese Vor­anmel­dung ist für die spätere Antrag­stel­lung des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses (vor­aus­sicht­lich ab 9. November 2023) verpflichtend.

Die Vor­anmel­dung muss über den aws För­der­ma­na­ger erfolgen: https://foerdermanager.aws.at/

Die Antrag­stel­lung wird vor­be­halt­lich der Geneh­mi­gung durch die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on und der finalen Einigung auf die Richt­li­nie ab 9. November möglich sein. Hierbei kann es noch zu Ände­run­gen der För­der­pa­ra­me­ter kommen. 

Der Ener­gie­kos­ten­zu­schuss im Überblick:

Für das Jahr 2023 können Unter­neh­men Zuschüs­se in Höhe von 3.000 Euro bis zu 150 Mil­lio­nen Euro erhalten. Der För­de­rungs­zeit­raum erstreckt sich vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Es gibt ins­ge­samt 5 För­der­stu­fen. Bis zu einer För­der­sum­me von 4 Mil­lio­nen Euro entfällt in den ersten beiden Stufen und in der neuen Stufe 5 die Vor­aus­set­zung des Nach­wei­ses einer Mindest-Energieintensität.

Die För­der­in­ten­si­tät wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % ver­dop­pelt und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht. Das bedeutet, dass in der ersten Stufe 60 % des Kos­ten­an­stiegs bei den Mehr­kos­ten von Energie geför­dert werden.

In Stufe 1 werden unter anderem folgende Ener­gie­for­men geför­dert: Treib­stof­fe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Ab Stufe 2 werden Strom, Erdgas und aus Strom/Erdgas erzeugte Wärme/Kälte gefördert. 

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie auf der Webseite des aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss‑2/

Stand: 17.10.2023

Bild: © Adobe Stock — M. Schuppich