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Begutachtungsentwurf zum Bankenpaket — umfassende Aufhebung des Bankgeheimnisses geplant
Am 12. Mai 2015 wurde der Begutachtungsentwurf zum Bankenpaket veröffentlicht. Der Entwurf sieht einen radikalen Einschnitt in das international umstrittene österreichische Bankgeheimnis für im Inland und im Ausland ansässige Kunden österreichischer Banken vor. Umgekehrt erhalten österreichische Finanzbehörden umfassende Informationen über im Ausland gehaltenes Vermögen von in Österreich Steuerpflichtigen. Damit folgt Österreich dem internationalen Trend zum „gläsernen Bürger“ im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Das Bankenpaket besteht im Wesentlichen aus 3 Teilen, welche nachfolgend dargestellt werden:
Kontenregistergesetz
Das Kontenregistergesetz sieht vor, dass ein zentrales Kontenregister beim BMF geschaffen werden soll, an das die österreichischen Banken alle Konten (inkl. Sparbücher und Bausparkonten) und Depots melden müssen. Dies betrifft sowohl Konten von In- als auch von Ausländern. Die Meldung umfasst Informationen über den Kontoinhaber (natürliche Person oder Unternehmen), vertretungsbefugte Personen sowie die Kontonummer. Erträge oder Kontosalden sind im Zuge dessen (vorerst) nicht zu melden. Das Kontenregister soll die Arbeit von Gerichten und Finanzbehörden beim Kampf gegen die Steuerhinterziehung unterstützen.
Eine komplette Öffnung der Konten soll in folgenden Fällen möglich sein:
- Für die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte für strafrechtliche Zwecke.
- Für finanzstrafrechtliche Zwecke überdies für die Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht.
- Für abgabenrechtliche Zwecke für die Abgabenbehörden des Bundes und das BFG wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist.
Mit dieser Regelung bekommt auch die Abgabenbehörde, ohne dass es einer richterlichen Genehmigung bedarf, Zugriff zu den Kontendaten. Von Seiten der Finanz wird diese Möglichkeit damit relativiert, als dass ein Zugriff nur dann möglich sein soll, falls vom Steuerpflichtigen die Zusammenarbeit verweigert wird und die notwendigen Unterlagen etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht zur Verfügung gestellt werden. Dieser Gesetzesentwurf wird derzeit schon heftig sowohl von Datenschützern als auch von politischer Seite als zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger kritisiert. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich so umgesetzt wird.
Kapitalabfluss-Meldegesetz
Flankierend zum Kontenregistergesetz soll für natürliche Personen das Kapitalabluss-Meldegesetz geschaffen werden. Es soll sogenannte „Abschleicher“ erfassen, nämlich Bankkunden, die — um eine Nachvollziehbarkeit der Vermögensherkunft zu erschweren oder sich dem Register zu entziehen — entweder ihr Vermögen aus Österreich abziehen, eine Schenkung vornehmen oder schlichtweg ihr Vermögen ausgeben. Damit wird der Finanz auch zur Kenntnis gebracht, wenn sich Bankkunden etwa ein neues Auto kaufen oder ihr Haus renovieren. Überweisungen, zwischen denen es offenkundig eine Verbindung gibt, sollen zusammengefasst werden. Die Meldung soll (rückwirkend) für Vermögensabflüsse ab 50.000 € durch die Bank vorzunehmen sein.
Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG zum internationalen Austausch von Kontendaten
Mit dem GMSG soll der weltweite „Automatische Informationsaustausch“ (AIA) in österreichisches Recht umgesetzt werden. Analog zu FATCA, bei dem ausländische Banken oder Finanzbehörden der US-amerikanischen Finanzbehörde (IRS) Informationen über US-Steuerpflichte liefern, sollen ab 2017 österreichische Banken Kunden- und Kontodaten sammeln und an das österreichische BMF übermitteln, das die Informationen dann an die teilnehmenden Staaten (derzeit über 90) weiterleitet. Gleichzeitig erhalten die österreichischen Finanzbehörden auch die Kontodaten von österreichischen Kunden, die ihr Vermögen auf ausländischen Konten und Depots halten. Gemeldet werden neben Erträgen (Dividenden, Zinsen, Veräußerungserlösen) auch die Konto- und Depotsalden sowie Informationen zu bestimmten Versicherungen. Am AIA nehmen alle Staaten der EU teil sowie die meisten Industriestaaten und Steueroasen (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Singapur, Cayman Island). Somit erhalten Steuerbehörden weltweit Kontoinformationen über steuerpflichtige natürliche Personen oder Unternehmen (inkl. Vermögen, die über Stiftungen oder Trusts gehalten werden).
Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess informieren.
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